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¬ Finanztipp

- Förderberechtigt sollen Kleinunternehmer und Existenzgründer sein, die mit ihren Anliegen bei der Hausbank auf taube Ohren gestoßen sind.
Kleines Geld für große Vorhaben
Die angebliche Absicht von Banken, Betriebsinhabern Kredite zu akzeptablen Bedingungen bereitzustellen, ist nach wie vor längst nicht für jeden Unternehmer erkennbar. Häufig sind Kreditverlängerungen oder Neukredite, wenn überhaupt, nur zu höheren Zinssätzen oder zu umfangreicheren Sicherheiten als bisher möglich. Hilfe aus diesem Dilemma können nach wie vor öffentliche Förderprogramme, wie beispielsweise der neue "Mikrokreditfonds Deutschland“ bieten. Mit diesem sollen Investitionen von Klein- und Kleinstunternehmen sowie Betriebsgründern abgesichert werden.
Die Mittel aus diesem Fonds stammen im Wesentlichen aus dem Europäischen Sozialfonds und aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Die Kreditvergabe bis zu 20.000 Euro soll durch die GLS-Bank in Zusammenarbeit mit regionalen Mikrofinanzinstituten erfolgen. Diese beraten potenzielle Kreditnehmer vor Ort und geben eine Kreditempfehlung an die GLS-Bank. Nähere Informationen finden Betriebsinhaber unter www.mikrokreditfonds.gls.de. (Michael Vetter)
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