Seit 1. April dieses Jahres, als die HUK-Coburg als zweitgrößter deutscher Autoversicherer die Kaskopolice mit Werkstattbindung eingeführt hat, hat die fränkische Gesellschaft ihren Kurs spürbar verschärft. Der Redaktion des AUTOHAUS-SchadensManagers liegen aktuelle Unterlagen und Schriftstücke vor, in denen u.a. Standards für die "neue Kategorie von Partnerbetrieben" definiert sind und in denen Rechte und Pflichten in Form eines Partnerertrages dargelegt werden. Dem Vernehmen nach sieht die HUK-Coburg auch eine regionale Einteilung vor, nach der sich für die Reparaturbetriebe ein jeweils gültiger Stundenverrechnungssatz ergibt. Dieser soll angeblich bereits von den jeweils dafür verantwortlichen Schadenaußenstellen (SAS) der HUK in laufenden Verhandlungen versucht werden, zur Umsetzung zu bringen. Die Rede ist von einem deutschlandweiten Preisgefüge in der Größenordnung zwischen 43 und 58 Euro, was allerdings seitens des Schadenleiters dezentral, Thomas Geck, aufgrund Nicht-Erreichbarkeit bisher weder bestätigt, noch dementiert wurde. Gläserner Reparaturbetrieb mit vielen Pflichten In dem aktuell vorliegenden Partnervertrags-Formular werden Rechte und Pflichten zwischen der HUK-Coburg als Auftraggeber und dem jeweiligen Partnerbetrieb als Auftragnehmer detailliert geregelt. In dem Papier, dessen Gültigkeit analog für alle Unternehmen der HUK-Coburg Versicherungsgruppe (z.B. Bruderhilfe Sachversicherung AG) erklärt wird, heißt es u.a., dass der Auftraggeber "in einer Leistungsvereinbarung mit dem Geschädigten" festlegt, "ob Nebenleistungen wie ein Ersatzwagen oder ein Hol- und Bringdienst zu erbringen sind". Innen- und Außenreinigung des Fahrzeuges seien in jedem Fall durchzuführen. Neben einer Klärung über die Verwendung der HUK-CI, der Offenlegung von Umsätzen, Regelungen zum Totalschaden, über Konditionen, Lackierer-Stundensatz (beinhaltet auch Lackmaterial in Höhe von 30 Prozent) wird beispielsweise ein UPE-Aufschlag für Ersatzteile grundsätzlich ausgeschlossen. Der Selbstbehalt für den Ersatzwagen hat indes höchstens 335 Euro zu betragen. Der Hol- und Bringdienst umfasst einen Radius von 50 km, und neben der gesetzlichen Sachmängelhaftung sind auf die gesamte Reparatur drei Jahre Garantie seitens des Betriebes zu gewähren. Zur Qualitätssicherung wird jeder Partnerbetrieb "nach Vorgaben und Standards" der HUK-Coburg durch eine Sachverständigenprüforganisation zertifiziert" und alle zwei Jahre nachzertifiziert. Geregelt werden auch die Teilequalität, die Vorgehensweise bei Kundenreklamation oder Garantiefällen sowie die Informationspflicht. So hat der Betrieb auf Nachfrage auch Auskunft über die Zusammenarbeit mit anderen Versicherern oder Dienstleistern und seine Materialbezugsquellen für Lack und Teile zu geben. Vertraglich ist ferner eine gemeinsam getroffene Umsatzprognose bzw. deren Überprüfung sowie die Zahlung des "fälligen Werklohnes" geregelt, wofür ein längster Zeitraum von vier Wochen nach Rechnungserhalt vorgesehen ist. Die Bezahlung erfolge gemäß festgelegtem Stundenverrechnungssatz. (Walter K. Pfauntsch)
HUK-Coburg werkelt an der gläsernen Werkstatt
AUTOHAUS-SchadensManager: Versicherer will eigene Preise und Standards durchsetzen