-- Anzeige --

Urteil: Hersteller dürfen Garantie an Wartung binden

12.12.2007 18:41 Uhr
Urteil: Hersteller dürfen Garantie an Wartung binden
BGH: Hersteller dürfen Garantieversprechen von regelmäßigen Wartungen in der Vertragswerkstatt abhängig machen.
© Foto: Henning Kaiser/ddp/Archiv/AHO-Montage

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Klage eines Mercedes-Fahrers abgewiesen, der Ansprüche wegen Roststellen an der Heckklappe geltend machte, zuvor aber Inspektionsintervalle versäumt hatte.

-- Anzeige --

Autohersteller dürfen ihre Kunden durch großzügige Garantieversprechen an ihre Vertragswerkstätten binden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall einer 30-Jahres-Garantie gegen Durchrosten für Mercedes-Autos entschieden. Es benachteilige die Kunden nicht unangemessen, wenn Garantieansprüche davon abhängig seien, dass regelmäßige Wartungen in Mercedes-Benz-Werkstätten vorgenommen würden, heißt es in einem Urteil vom Mittwoch. Damit wies das Karlsruher Gericht die Klage eines Mercedes-Fahrers ab, der Ansprüche wegen Roststellen an der Heckklappe seines 2002 erworbenen Gebrauchtwagens geltend machte. Er hatte sich nicht an die Wartungsvorgaben gehalten. (Az: VIII 187/06 vom 12. Dezember 2007) Mit der Klausel gewährte DaimlerChrysler für alle seit 1998 ausgelieferten Wagen der Marke Mercedes eine "Mobilo-Life"-Garantie gegen Durchrostung "lebenslang bis 30 Jahre". Ab dem fünften Jahr nach Auslieferung sieht die Klausel Wartungen in Mercedes-Benz-Werkstätten vor. Das Landgericht Braunschweig hatte die Bestimmung als unwirksam angesehen, weil der Käufer dadurch unangemessen benachteiligt werde. Dagegen entschied nun der BGH, dass die Garantie ein zulässiges Instrument der Kundenbindung sei. Die langfristige Zusage von Ansprüchen werde den Kunden nur um den Preis der regelmäßigen Wartung in Mercedes-Werkstätten gegeben. "Ihm selbst ist die Entscheidung überlassen, ob und ab wann er – etwa im Hinblick auf das Alter des Fahrzeugs – von regelmäßigen Wartungen Abstand nimmt oder diese bei anderen (preisgünstigeren) Werkstätten durchführen lässt", heißt es in dem Urteil. Halte er sich an die Vorgaben, könne er sich die Ansprüche immerhin 30 Jahre lang erhalten. An der Zulässigkeit der Bindung von Garantieversprechen an Wartungsarbeiten hatte es zuletzt Zweifel gegeben. In einem etwas anders gelagerten Fall erklärte der BGH vor kurzem eine Vertragsbestimmung einer speziell gegen ein gesondertes Entgelt abgeschlossenen Gebrauchtwagen-Garantie für unwirksam, weil nach ihrem Wortlaut der Kunde auch dann leer ausgehen sollte, wenn ein Mangel nichts mit einer versäumten Wartung zu tun hat (wir berichteten). Im nun entschiedenen Fall dagegen bejahten die Richter ein "legitimes Interesse" der Hersteller, eine Kundenbindung an ihr Vertragswerkstättennetz zu erreichen. Richard Lindner, Anwalt des unterlegenen Autofahrers, fürchtet deshalb nun "Abgrenzungsschwierigkeiten" zwischen den beiden Urteilen. "Urteil trägt zur Verwirrung bei" Auch die ADAC-Juristin Silvia Schattenkirchner kritisierte die Entscheidung: "Das Urteil trägt zur Verwirrung bei." Bei der normalen zwei- bis dreijährigen Neuwagengarantie dürften Leistungen nicht vom Besuch von Vertragswerkstätten abhängig gemacht werden. Nach dem Urteil sei nun unklar, welche Art von Garantieversprechen an die Nutzung des Werkstattnetzes des Herstellers geknüpft werden dürfe. Auch der ZDK zeigte sich vom Richterspruch überrascht. Er stehe im Widerspruch zur Rechtsauffassung der EU-Kommission, die bereits vor Jahren eine Verknüpfung der Herstellergarantie mit dem Besuch von Vertragswerkstätten als Verstoß gegen europäisches Wettbewerbsrecht bezeichnet habe, sagte Hauptgeschäftsführer Axel Koblitz. Die dadurch entstandene Rechtsunsicherheit müsse so schnell wie möglich ausgeräumt werden, forderte Koblitz. Das Deutsche Kfz-Gewerbe werde umgehend Gespräche mit Kfz-Herstellern, Mitgliedsverbänden, Kommissionsvertretern und Rechtsexperten führen. (dpa/ng)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


Jörg Croonenberg

26.01.2009 - 23:20 Uhr

Gibt es in dieser Angelegenheit bereits eine Klärung, wann die Bindung von Garantieversprechen an Wartungsarbeiten zulässig ist?


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.