-- Anzeige --

TÜV Süd: Hauptuntersuchung künftig mit Probefahrt

02.11.2011 13:38 Uhr
Hauptuntersuchung HU Sichtprüfung
Die Zeiten, in denen sich die TÜV-Abnahme auf eine technische Prüfung und eine Sichtprüfung der Fahrzeuge beschränkte, gehen voraussichtlich am 1. April 2012 zu Ende.
© Foto: TÜV Süd

Der Wegfall der Rückdatierung ist nicht die einzige Neuerung bei der HU. Voraussichtlich ab 1. April ist ein genauerer Check der elektronischen Sicherheitsassistenten vorgesehen, inkl. Testrunde durch den Prüfer.

-- Anzeige --

Der TÜV Süd hat in einer Mitteilung die für 1. April 2012 geplanten Änderungen an der Hauptuntersuchung (HU) zusammengefasst. So soll der Prüfer künftig eine Probefahrt mit mindestens acht Stundenkilometern durchführen, ehe es mit dem Auto in die Prüfgasse geht. Sie soll sicherstellen, dass die Assistenzsysteme des Fahrzeugs aktiviert sind und ansprechen. Die Regelung gilt allerdings nur für neu zugelassene Fahrzeuge, so dass erst ab 2015 vermehrt Probefahrten durchgeführt werden müssen. Die elektronischen Sicherheitsassistenten wie Airbag, ABS, ESP oder Abstandsregler rücken künftig insgesamt stärker in den Fokus der HU. Mit einem so genannten HU-Adapter, der an die OBD-Schnittstelle (On Board Diagnose) des Fahrzeugs angedockt wird, können Prüfer auslesen, ob die Sicherheitsassistenten auch wirklich sicher funktionieren. Stichtag für die Masse der Pkw auch hier: Neuzulassungen ab 1. April 2012. Sofort fällig wird ab dem 1. April 2012 das geänderte Vorgehen in punkto Rückdatierung der HU-Plakette (wir berichteten). Mit dem anstehenden Änderungspaket zur StVZO wird der Gesetzgeber voraussichtlich ein bundesweit einheitliches Vorgehen vorgeben. Die nächste HU ist dann grundsätzlich 24 Monate nach dem Untersuchungstermin fällig, egal ob der Prüftermin überzogen wurde oder nicht. Das mache es künftig wieder möglich, bei der HU "Zeit zu schinden" – allerdings drohe nach wie vor ein Bußgeld, wenn die Plakette seit drei Monaten abgelaufen ist; bei einem Unfall drohe Ärger mit der Versicherung. Als weiteres Novum auf dem Weg zur Plakette arbeiten laut TÜV Süd ab dem 1. April 2012 alle Prüforganisationen bundesweit mit einem einheitlichen Mängeltool, auch Mängelbaum genannt. Im Prüfbericht gebe es zu festgestellten Mängeln nun detailliertere Hinweise, die der Fahrzeuginhaber direkt an die Werkstatt weitergeben kann. Alle genannten Änderungen sind in eine Novelle der Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) eingearbeitet worden. Sie soll im kommenden Februar den Bundesrat passieren. (ng)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.