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Urteil: Fristlose Kündigung wegen Schwarzarbeit rechtens

08.12.2009 11:26 Uhr
Urteil: Fristlose Kündigung wegen Schwarzarbeit rechtens
Die Bereitschaft, schwarz auf dem Bau zu arbeiten, wurde einem Angestellten zum Verhängnis.
© Foto: ddp / Thomas Lohnes

Das Hessische Landesarbeitsgericht weist die Klage eines Schweißers gegen ein Metallbauunternehmen zurück. Der krankgeschriebene Mann hatte ausgerechnet einem Detektiv seine Dienste angeboten.

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Lässt sich ein Arbeitnehmer während einer Krankschreibung bei der Schwarzarbeit ertappen, riskiert er den sofortigen Verlust seines Arbeitsplatzes. Das geht aus einem am Montag bekanntgewordenen Urteil des hessischen Landesarbeitsgerichts (LAG) in Frankfurt hervor. Die Richter wiesen damit die Klage eines Schweißers gegen ein Metallbauunternehmen zurück (Az.: 6 Sa 1593/08). Während der Arbeitnehmer bei der Firma krankgeschrieben war, hatte er einem Interessenten angeboten, körperlich schwere Arbeiten beim Innenausbau eines Hauses zu übernehmen. Bei dem Interessenten handelte es sich jedoch um einen Detektiv, der den Arbeitnehmer im Auftrag der Firma überwachte. Das Unternehmen, das den Mitarbeiter zuvor bereits betriebsbedingt gekündigt hatte, reagierte auf den Vorfall mit einer fristlosen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Laut LAG-Urteil verletzte der Arbeitnehmer mit seinem Verhalten sowohl seine Leistungspflicht als auch das Vertrauensverhältnis des Arbeitgebers. Daher sei auch nach zwanzig Jahren Betriebszugehörigkeit und einem ohnehin bevorstehenden betriebsbedingten Ende des Arbeitsverhältnisses eine fristlose Kündigung geboten. (dpa)
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