Was ändert sich für die Prüfmittel bei der HU in Werkstätten?
Das Scheinwerfereinstellprüfsystem bestehend aus Gerät und zugehörigen Flächen für Gerät und Fahrzeug muss den bereits kommunizierten Anforderungen entsprechen. Das betrifft vor allem die Ebenheit der Aufstellflächen. Das System aber auch Bremsprüfstände müssen stückgeprüft und kalibriert sein und laufend wiederkehrend stückgeprüft und kalibriert werden. Zudem muss der Bremsprüfstand spätestens ab 1.1.2020 den erweiterten Anforderungen gemäß Bremsprüfstandsrichtlinie vom 12.4.2011 entsprechen.
Wie weisen Werkstätten dies nach?
Kfz-Betriebe weisen dies mittels Herstellerbescheinigungen, Stückprüfprotokollen und Kalibrierscheinen nach. Stückprüfprotokolle und Kalibrierscheine müssen auf jeden Fall zur Inbetriebnahme und dann auch wiederkehrend vorgelegt werden.
Wie gut sind die Werkstätten aufgestellt?
Es gibt immer mehr Betriebe, die die Anforderungen bereits einhalten. Der Großteil der Werkstätten hat die Umsetzung zumindest angestoßen. Teilweise sind sie mitten in der Umsetzung. Es gibt aber auch Betriebe, die noch grundlegenden Nachholbedarf haben.
Wo herrscht derzeit noch Unsicherheit?
Für die bei der HU verwendeten Abgasmessgeräte ist ab 2019 vorgesehen, neben der Eichung zusätzlich eine Kalibrierung einzuführen. Dies würde eine Verdopplung des Prüfaufwandes ohne nachhaltige Verbesserung der Geräte- und Messtechnik bedeuten. Aus unserer Sicht sollte hier unbedingt eine Entscheidung für eine der beiden Maßnahmen erfolgen. Gespräche mit den zuständigen Stellen laufen auf Hochtouren. Dies gilt auch für Abgasmessgeräte, die von Werkstätten genutzt und deren Bescheinigungen der HU zugrunde gelegt werden.
- Ausgabe 11/2017 Seite 58 (216.1 KB, PDF)