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Dieselpartikelfilter: Förderprozedere geklärt

31.07.2009 16:35 Uhr
Dieselpartikelfilter: Förderprozedere geklärt
Anträge können beim BAFA ab dem 1. September 2009 bis einschließlich 15. Februar 2010 gestellt werden
© Foto: HJS

Ab September gibt es die staatliche Förderung für die Nachrüstung eines Partikelfilters in Bar. Nach dem Vorbild der Umweltprämie übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Abwicklung. Die Förderung ist zeitlich und offenbar auch mengenmäßig begrenzt.

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Nun ist es fix: Ab September gibt es Bargeld vom Staat für die Nachrüstung der Dieselpartikelfilter (DPF). Und wie bei der Umweltprämie wird das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit der Antragsbearbeitung betraut (wir berichteten). "Nach sechs Monaten Umweltprämie können wir uns nun besser in die Sichtweise der Antragstellerinnen und Antragsteller hineinversetzen", so BAFA-Präsident Dr. Arnold Wallraff. Diese Erfahrungen seien bei der Konzeption der DPF-Förderung hilfreich. Das initiierte Förderprogramm sieht einen Barzuschuss von 330 Euro für den nachträglichen Einbau von Partikelminderungs-Systemen vor. Nach Angaben von Herrmann Josef Schulte, Inhaber des DPF-Produzenten HJS, decke dieser Betrag rund die Hälfte der Nachrüstkosten. Um die Förderung zu erhalten, müssen die Halter von Diesel-Pkw ihr Fahrzeug im Zeitraum vom 1. August 2009 bis einschließlich 31. Dezember 2009 nachrüsten und bis zum 15. Februar 2010 den Einbau nachweisen. Das Fahrzeug muss bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen worden sein. Anträge können beim BAFA ab dem 1. September 2009 bis einschließlich 15. Februar 2010 gestellt werden. Auf der Internetseite des BAFA steht ab diesem Zeitpunkt unter www.pmsf.bafa.de ein Antragsformular zur Verfügung, mit dem die erforderlichen Daten direkt an das BAFA übermittelt werden. Anschließend muss das Antragsformular ausgedruckt, unterschrieben und zusammen mit einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Kraftfahrzeugschein) an das BAFA gesandt werden. Nach Prüfung der Unterlagen zahlt das BAFA den Förderbetrag aus, wenn die Voraussetzungen vorliegen, hieß es in einer Mitteilung. Auf 200.000 Nachrüstungen begrenzt Der Hersteller HJS meldete, dass die Förderung auf 200.000 Nachrüstungen begrenzt ist, da das gesamte Fördervolumen bei 66 Mio. Euro gedeckelt ist. Insgesamt fahren Unternehmensangaben zufolge noch etwa sechs Mio. Diesel-Pkw ohne DPF auf den deutschen Straßen. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) begrüßt die morgen in Kraft tretende Umstellung der Nachrüstförderung auf Barauszahlung als „drittes Konjunkturprogramm“, das erstmals auch positive Wirkung für die Luftreinhaltung, den Klima- und Gesundheitsschutz entfaltet. Der Geschäftsführer der DUH, Jürgen Resch forderte die Bundesregierung auf, die Förderung auch im kommenden Jahr weiterzuführen. Schließlich hätten die Haushaltspolitiker ursprünglich Geld für 1,5 Millionen Nachrüstungen bewilligt, bislang seien aber nur rund 350.000 Autos mit einem Partikelfilter ausgestattet worden. Weiter trete die DUH dafür ein, die Förderung auch auf Nutzfahrzeuge wie Transporter und auf Busse auszuweiten. (msh)

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