Seit dem 1. Februar ist der neue Förderantrag für die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) online. "Dabei gilt die Maxime: Erst nachrüsten, dann den Antrag stellen", hieß es in einer BAFA-Mitteilung aus der vergangenen Woche.
Der Förderbetrag liegt bei 260 Euro. Förderfähig ist die Nachrüstung in Pkw, die erstmalig vor dem 1. Januar 2007 zugelassen wurden, sowie in leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen mit Erstzulassung vor dem 17. Dezember 2009. Antragsberechtigt ist, wer im Zeitpunkt der Antragstellung Halter des nachgerüsteten Fahrzeugs ist. Die Nachrüstung muss durch die ausführende Fachwerkstatt oder einen Sachverständigen bescheinigt und danach von der zuständigen Zulassungsstelle in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen werden.
Erst dann kann das Formular ausgefüllt, ausgedruckt, unterschrieben und mit einer Kopie des neuen Fahrzeugscheins per Post an das·BAFA gesendet werden. "Nach der Bearbeitung des Antrags werden die 260 Euro direkt auf das angegebene Konto überwiesen", so die Behörde. Voraussetzung: Es sind noch Mittel in dem insgesamt 30 Millionen Euro großen Topf verfügbar. Dies ist auf der BAFA-Internetseite tagesaktuell abrufbar. (ng)