Kontoüberziehungen des Geschäftskontos über die genehmigte Kreditlinie hinaus werden mit zunehmender Tendenz von Banken nicht mehr zugelassen. Als Folge daraus werden, meist ohne Rücksprache mit dem Kontoinhaber, Lastschriften nicht mehr eingelöst. Die Folgen solcher Lastschriftrückgaben können für Betriebsinhaber fatal sein, wenn es sich z.B. um Versicherungsbeiträge oder um Lieferantenrechnungen handelt, bei denen einerseits der Versicherungsschutz und andererseits die eigene Reputation riskiert werden. Zur Vermeidung derartiger Irritationen sollten Betriebsinhaber kurzfristig prüfen, ob eine offizielle Erhöhung der bisherigen Kreditlinie sinnvoll ist. Erfahrungsgemäß akzeptiert die Hausbank eine vertretbare Krediterhöhung, wenn sie vom Werkstattbetreiber gut vorbereitet und begründet ist. Falls erforderlich, kann eine vom Steuerberater aktuell angefertigte Liquiditäts- und Rentabilitätsberechnung für das kommende Jahr die eigene Argumentation unterstützen. (mv)
Finanztipp: Vorsicht bei der Kontoüberziehung
Lastschriftrückgaben können fatal sein