Der Druck wird offensichtlich größer: Die Fälle nehmen zu, in denen Betriebsinhaber ab etwa Mitte fünfzig von ihrer Bank um ein Konzept zur Sicherstellung ihrer langfristigen Kreditverbindlichkeiten gebeten werden. Hintergrund dieser Forderungen ist offenbar die Sorge der Bankinstitute, dass sie nach Eintritt ins Pensionsalter nicht mehr in der Lage sein könnten, die hohen Zins- und Tilgungsleistungen wie bisher zu erbringen. Es ist davon auszugehen, dass die nach wie vor teilweise erheblichen Kreditrestriktionen ("Basel II") auch dazu geführt haben, dass dieser Gesichtspunkt ins Zentrum der Kreditwürdigkeitsprüfungen bei Werkstattbetrieben gerät. Betroffene Unternehmer sollten sich mit diesem Problem vertraut machen und vor allem ihre später erwarteten Einnahmen aus privaten und öffentlichen Quellen mit ihren langfristigen Verbindlichkeiten und Lebenshaltungskosten abgleichen. Je nach individueller Situation kann ein frühzeitiges Gespräch mit dem Kreditgeber mit dem Ziel einer Umschuldung oder einer Erhöhung der bisherigen Tilgungsraten also hilfreich sein. Darüber hinaus ist es ratsam, zukünftig zu erwartende Zahlungen wie fällige Lebensversicherungen oder Erbschaften in diese Überlegungen einzubeziehen. Im Ergebnis sollte der Hausbank ein realistisches Gesamtbild der zukünftigen Kapitaldienstfähigkeit dargestellt werden. Soweit möglich, sollte bei jüngeren Unternehmern sichergestellt werden, dass spätestens mit dem Eintritt ins Rentenalter zumindest Immobilienkredite zurückgezahlt sind. (mv)
Finanztipp: Langfristigkredite absichern
Erwartete Einnahmen im Rentenalter sollten mit den Verpflichtungen durch langfristige Kredite abgeglichen werden