Ab sofort kann die Nachrüstung eines Partikelfilters wieder staatlich gefördert werden. Für in diesem Jahr verbaute Abgasreinigungssysteme kann ab 1. Februar ein Zuschuss von 260 Euro beantragt werden, teilte das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) am Mittwoch mit. Insgesamt steht für 2015 ein Fördervolumen von 30 Millionen Euro zur Verfügung. Die verfügbaren Mittel reichen also für rund 115.000 Nachrüstungen.
Für die Beantragung wird das BAFA ab kommenden Monat wieder ein Online-Formular freischalten. "Förderfähig ist die Nachrüstung in Pkw, die erstmalig vor dem 1. Januar 2007 zugelassen wurden, sowie in leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen mit Erstzulassung vor dem 17. Dezember 2009. Antragsberechtigt ist, wer im Zeitpunkt der Antragstellung Halter des nachgerüsteten Fahrzeugs ist", hieß es in der BAFA-Mitteilung.
Um den Förderbetrag zu erhalten, muss die technische Verbesserung und insbesondere das Datum der Nachrüstung von der zuständigen Zulassungsstelle in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen werden. Das unterschriebene Antragsformular muss zusammen mit einer Kopie des neuen Fahrzeugscheins per Post an das BAFA gesendet werden. Nach der Bearbeitung des Antrags werden die 260 Euro direkt auf das angegebene Konto überwiesen.
Der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe begrüßte in einer Mitteilung ausdrücklich die Bereitstellung des Fördertopfes. Verschärfte Einfahrtregelungen in Umweltzonen, der Schutz der Umwelt und die mit 260 Euro geförderte Nachrüstung seien gute Gründe für Autofahrer, um in diesem Jahr die älteren Diesel mit einem Filter sauberer zu machen. Aufgrund der guten Resonanz in den Jahren 2012 und 2013 hatte sich das Kfz-Gewerbe intensiv für eine Aufstockung des Fördertopfes starkgemacht. (ng)