-- Anzeige --

BGH-Urteil: Eintrag auf Fahndungsliste rechtfertigt Rückgabe

19.01.2017 11:30 Uhr
Einen Gebrauchtwagen, bei dem sich herausstellt, dass er international zur Fahndung ausgeschrieben ist, muss der Käufer nicht behalten.

Einen Gebrauchtwagen, bei dem sich herausstellt, dass er international zur Fahndung ausgeschrieben ist, muss der Käufer nicht behalten. Das hat der BGH in einem nicht ganz alltäglichen Fall entschieden.

-- Anzeige --

Einen Gebrauchtwagen, bei dem sich herausstellt, dass er international zur Fahndung ausgeschrieben ist, muss der Käufer nicht behalten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in einem nicht ganz alltäglichen Fall entschieden.

Im Mittelpunkt der Geschichte steht ein Rolls-Royce Corniche Cabrio, das ein Mann 2012 für knapp 30.000 Euro gekauft hatte. Lange Freude hatte er daran nicht: Als er den Oldtimer anmelden wollte, stellte ihn die Polizei sicher - er war in Frankreich als gestohlen gemeldet.

Bis heute ist der Fall nicht aufgeklärt, aber inzwischen vermuten die Ermittler, dass dahinter Versicherungsbetrug steckte. Der Käufer bekam seinen Wagen zurück und konnte ihn Ende 2013 zulassen. Doch inzwischen will er ihn nicht mehr haben. Denn der Rolls-Royce ist im Schengener Informationssystem weiterhin zur Fahndung ausgeschrieben.

Die Karlsruher Richter hatten nun zu klären, ob der Mann deshalb im Mai 2014 vom Kauf zurücktreten durfte - und entschieden: durfte er. Schon der Eintrag in der Fahndungsliste sei ein Rechtsmangel. Denn der Autokäufer müsse ständig befürchten, in eine Kontrolle zu geraten und den Wagen erneut einzubüßen. Auch ein Weiterverkauf sei nur schwer vorstellbar, wenn er dem Interessenten reinen Wein einschenke. (dpa)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.