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Abgasuntersuchung: "Die AU bleibt in Bewegung"

26.07.2018 11:00 Uhr
Abgasuntersuchung: "Die AU bleibt in Bewegung"

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Seit Beginn des Jahres muss bei der Abgasuntersuchung wieder am Endrohr gemessen werden. Dafür ist die Geräte-Leitfadenversion 5.01 notwendig. Doch viele Werkstätten besitzen diese noch nicht, berichtet Joachim Schneeweiss, Geschäftsführer der Mahle Aftermarket Deutschland GmbH, im Interview mit der asp AUTO SERVICE PRAXIS. Zudem werden bei vielen Werkstätten zum 1.1.2019 neue Abgassonden fällig.

asp: Wie ist die Endrohrmessung im Markt angekommen?

J. Schneeweiss: Die Einführung des Leitfadens 5.01 ist wirksam zum 1.1.2018, viele Werkstätten haben den Leitfaden 5.01 aber noch nicht. Es gibt eine Aussetzungsperiode bis zum Jahresende. Aber wir empfehlen Werkstätten den Umstieg so rasch wie möglich zu machen. Denn zum Jahresende kommt dann mit der Verschärfung der Grenzwerte für Euro-6-Fahrzeuge eine Verschärfung der Genauigkeitskriterien für die Abgassonden dazu. Für Benziner heißt sie Genauigkeitsklasse 0, bei Dieselmodulen ist sie inzwischen auch mit 0,1 m-1 definiert. Zudem wird zum 1.1.2019 die Kalibrierung von Abgasmessgeräten Pflicht.

asp: Sind dann neue Geräte für anerkannte AU-Werkstätten notwendig?

J. Schneeweiss: Nach Brancheninformationen sind über 40 Prozent der im Markt befindlichen Abgassonden für Benzin nicht umrüstbar, dann wird eine Investition notwendig. Bei Diesel sind die Zahlen ähnlich. Also werden knapp die Hälfte der Abgassonden im Markt die Kriterien ab 1.1.2019 nicht mehr erfüllen.

asp: Mit welchen Kosten müssen Werkstätten für die Abgassonden rechnen?

J. Schneeweiss: Zunächst muss die Umrüstung geprüft werden, bei unseren Geräten lässt sich dies anhand der Seriennummer auf der Rückseite des Geräts abfragen. Die Kosten für die Umrüstung einer Benzinabgassonde betragen 600 bis 800 Euro. Damit liegen sie deutlich unter den Anschaffungskosten für ein komplett neues Abgasmodul. Die Umrüstung für Dieselsonden ist von den zuständigen Behörden noch nicht final freigegeben.

asp: Mit dem Verkehrsblatt 11/2018 wird zudem die Kalibrierung für Abgasmessgeräte ab 1.1.2019 Pflicht ...

J. Schneeweiss: Ja, zum 1.1.2019 sammelt sich einiges an. Für die Kalibrierung entwickeln wir aktuell im Markt einen Prozess, es soll hier ein Bevollmächtigten-Konzept geben. In Zusammenarbeit mit einem DAkkS-akkreditierten Kalibrierlabor können die qualifizierten Händler dann die jährliche Kalibrierung selbst durchführen. Ab 2019 bringen wir, so wie andere Hersteller auch, zudem komplett kalibrierte Geräte auf den Markt. Die Kalibrierung gilt für zwölf Monate. Generell muss sie für beide Sonden einzeln durchgeführt werden.

asp: Wie geht es nach 2019 weiter mit der AU?

J. Schneeweiss: Werkstätten müssen die Fahrzeuge prüfen. Jahrelang hat man gemeint, man braucht keine Endrohrmessung, aber jetzt ist die Rückwärtsrolle vollzogen. In den nächsten Jahren wird es weitere Anforderungen mit neueren Technologien wie zum Beispiel die Dieselpartikelzählung oder grundsätzlich die Partikelzählung geben. Dann werden nochmals neue Sonden notwendig, die auch wieder kalibriert werden müssen. Ich bin überzeugt, dass man hier das Rad nicht überdrehen sollte. Die Investitionen, die notwendig sind, werden die Werkstätten auf die Autofahrer abwälzen. Der Gesetzgeber ist hier aufgrund der aktuellen Diskussionen hypersensibel. Aber wir brauchen praktikable und bezahlbare Lösungen für Werkstätten. Gerade freie Werkstätten werden sich bei den Investitionen sonst überlegen, ob sie die AU weiter durchführen können.

Interview: Valeska Gehrke

Kurzfassung

Beim Thema Abgasuntersuchung besteht Handlungsbedarf. Denn seit 1.1.2018 gilt die verpflichtende Endrohrmessung und ab 1.1.2019 kommen neue Grenzwerte für alle Euro-6/VI-Fahrzeuge sowie die DAkkS-akkreditierte Kalibrierung der Abgasmessgeräte dazu.

Aktuelle Vorgaben

Änderungen bezüglich der AU und bei AU-MessgerätenIm Verkehrsblatt 11/2018 vom 15. Juni 2018 gab es relevante Änderungen zur AU. Die entsprechenden Veröffentlichungen finden Sie in der vorliegenden Ausgabe der asp AUTO SERVICE PRAXIS ab Seite 36. Dabei geht es in Nr. 99 "Ergänzung der Richtlinie für die Durchführung der Untersuchung der Abgase von Kraftfahrzeugen nach Nummer 6.8.2 der Anlage VIIIa StVZO (AU-Richtlinie)" um die Genauigkeitsklasse für Abgasmessgeräte. Mit der Nr. 100 "Richtlinie zur Kalibrierung von Abgasmessgeräten, die für die Untersuchung der Abgase von Kraftfahrzeugen nach Nummer 6.8.2 der Anlage VIIIa StVZO eingesetzt werden (AU-Geräte Kalibrierrichtlinie)", werden die Anforderungen der Richtlinie 2014/45/EU auch im Bereich Abgas-Messgeräte umgesetzt.

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