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EU-Recht: Designschutz: EU-Parlament startet Countdown

21.11.2007 12:53 Uhr
EU-Recht: Designschutz: EU-Parlament startet Countdown
Mit der geplanten Liberalisierung gibt es auch keine Exklusivrechte mehr auf Scheinwerfer
© Foto: GVA

Rechtsausschuss will Reparaturklausel mit fünfjähriger Übergangsfrist einführen

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In spätestens fünf Jahren soll der Designschutz in jenen EU-Staaten, in denen er zurzeit noch besteht, abgeschafft sein. Einstimmig sprach sich gestern in Brüssel der federführende Rechtsausschuss des EU-Parlaments für die so genannte Reparaturklausel aus. Dies berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) in ihrer Mittwochsausgabe. Die Reparaturklausel liberalisiert den Markt für Autoersatzteile: Autohersteller hätten dann keine Exklusivrechte mehr auf sichtbare Ersatzteile, da deren Design nicht länger zugunsten der Hersteller geschützt wird. Die fünfjährige Übergangsfrist ist ein Kompromissvorschlag des EU-Parlaments, das damit Zugeständnisse an die Automobilindustrie macht. Der zuständige Berichterstatter, der CDU-Abgeordnete Klaus-Heiner Lehne, hatte allerdings eine zehnjährige Übergangsfrist vorgeschlagen sowie eine zusätzliche Möglichkeit, dass die Mitgliedstaaten die Autohersteller durch ein Vergütungssystem vor den Auswirkungen der Liberalisierung schützen. Der Gesamtverband Autoteile-Handel hingegen spricht sich gegen die fünfjährige Übergangsfrist aus. "Eine solche Frist würde den Automobilherstellern die Möglichkeit geben, den freien Wettbewerb in der Übergangsphase wegzuprozessieren", sagte dessen Präsident Hartmut Röhl. Der geplanten Rechtsänderung wird das Parlamentsplenum mit ziemlicher Sicherheit zustimmen, die Zustimmung des EU-Ministerrats sei jedoch noch offen, vermeldet die "FAZ". (aru)

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