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Entscheidung: Bundesrat billigt Wechselkennzeichen

19.12.2011 00:54 Uhr
Plenarsaal Bundesrat
Die Regelung für das an zwei Wagen nutzbare Nummernschild passierte am Freitag den Bundesrat.
© Foto: ddp / Axel Schmidt

Das für zwei Wagen nutzbare Nummernschild passierte am Freitag die Länderkammer. Es soll Mitte nächsten Jahres eingeführt werden und den Kauf eines sparsamen Zweitwagens stimulieren.

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Für Autobesitzer in Deutschland soll es bald Wechselkennzeichen geben, die für zwei Wagen nutzbar sind. Einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung stimmte der Bundesrat am Freitag zu. "Das Wechselkennzeichen kann kommen. Wir wollen damit die Nutzung mehrerer Fahrzeuge erleichtern und einen Anreiz zum Kauf eines umweltfreundlichen Zweitfahrzeuges, etwa eines Elektroautos setzen", sagte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) in Berlin. Es sei eine "kleine, bürgernahe" Maßnahme. Verkehrs-Staatssekretär Andreas Scheuer sagte im Bundesrat, damit werde eine in Österreich und der Schweiz bewährte Praxis auch in Deutschland ermöglicht. Die Neuregelung solle möglichst Mitte nächsten Jahres eingeführt werden. Die Details der Verordnung soll nun der Bund-Länder-Fachausschuss klären. Der ADAC begrüßte die Pläne. Dadurch könnten gerade Familien bestärkt werden, sich neben dem Erstfahrzeug einen kleinen, sauberen Zweitwagen anzuschaffen. Geplant ist, dass ein Kennzeichen für zwei Wagen einer Klasse - z.B. für einen Pkw und ein Wohnmobil, nicht aber für einen Pkw und ein Motorrad – zugeteilt wird. Es darf jedoch zur gleichen Zeit an nur einem von diesen Fahrzeugen geführt werden. Dies können die Versicherer bei der Bemessung der Versicherungsprämie berücksichtigen. Günstige Versicherungspakete erwartet Laut Scheuer muss auch künftig für beide Fahrzeuge die volle Kfz-Steuer gezahlt werden. Aus der Versicherungsbranche gebe es Signale, dass günstigere Paketangebote zu erwarten seien. Die Bundesregierung erwartet, dass dem Bundeshaushalt wegen geringerer Einnahmen aus der Versicherungssteuer bis zu 50 Millionen Euro pro Jahr entgehen könnten. Das Wechselkennzeichen selbst besteht aus zwei Teilen: Einem Nebenkennzeichen (mit einer 1 oder 2), das am Fahrzeug verbleibt, sowie den beiden aufsteckbaren Hauptkennzeichen vorn und hinten, die abwechselnd auf dem einen oder anderen Auto angebracht werden. Voraussetzung dafür ist, dass beide Wagen die gleiche Kennzeichengröße haben. (rp/dpa)
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KOMMENTARE


F- Röttger

21.12.2011 - 09:21 Uhr

Was für ein Quatsch,volle KFZ Steuer und 10 Euro weniger Vers., dafür nur ein Fahrzeug benutzen dürfen.Hinzu kommen noch hohe Kosten für ummelden und Schilder.Wieder einmal wurde der deutsche Autofahrer ver*scht,jetzt zahlt er nach Mineralöl KFZ Steuer plus Maut und Ökosteuer nochmal Steuer für ein Fahrzeug,was er gar nicht benutzt. Mit den Beispiel Schweiz hat das nix zu tun.Sondern einfach nur,um "etwas" für den grünen Wähler und den Einstieg des Elektroautos doch getan haben zu wollen.Würden wir unsere Steuern mehr im Land lassen,und nicht alles in die EU und andere Länder verprassen,ginge es uns steuerlich wesentlich besser.Aber WER will das schon. Frohes Fest,und danke für das Geschenk an die Autofahrer,wir wissen gar nicht mehr,wie sehr wir euch dafür danken sollen!


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