Bundesrat billigt Steuerförderung von Partikelfiltern

09.03.2007 17:04 Uhr
Fix: Der nachträgliche Einbau bringt bis Ende 2009 einen Steuerbonus von 330 Euro.
© Foto: Archiv/AHO-Montage

Einmaliger Steuernachlass von 330 Euro für den nachträglichen Einbau / ZDK erwartet bis zu 2,5 Mio. Nachrüstungen

Der Weg für die steuerliche Förderung von Diesel-Pkw mit nachgerüsteten Rußpartikelfiltern ist frei. Nach jahrelangem Streit billigte auch der Bundesrat in Berlin den Öko-Bonus, um die Feinstaubbelastung durch den Verkehr zu begrenzen. Das am Freitag von der Länderkammer beschlossene Bund-Länder-Konzept sieht einen einmaligen Steuernachlass von 330 Euro für den nachträglichen Einbau eines Filters rückwirkend vom 1. Januar 2006 bis Ende 2009 vor. Wer auf einen Rußfilter verzichtet, muss vom 1. April an vier Jahre lang einen Aufschlag auf die Kfz-Steuer von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum zahlen. Bund, Länder und Umweltverbände begrüßten die Entscheidung als längst überfälligen Schritt und riefen Autofahrer zur schnellen Nachrüstung auf. Nach Angaben von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) sparen jene Autofahrer am meisten, die sofort handeln. Mit der Nachrüstung erhöhe sich auch der Wiederverkaufswert des Fahrzeugs. Auch das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) nahm die heutige Entscheidung mit Erleichterung auf. Mit dem Votum der Länderkammer sei die letzte Hürde eines langwierigen Abstimmungsprozesses genommen worden, sagte ZDK-Vize Wilhelm Hülsdonk in einer ersten Stellungnahme. Im Förderungszeitraum bis Ende 2009 seien zwischen zwei und 2,5 Mio. Nachrüstungen möglich. Dies entspreche einem Umsatzvolumen von rund 1,4 bis 1,9 Mrd. Euro, so Hülsdonk. Bayerns Umweltminister Werner Schnappauf (CSU) zufolge sind rund sechs Mio. alte Diesel nachrüstbar, Baden-Württembergs Ressortchefin Tanja Gönner (CDU) sprach von einem Potenzial von bis zu acht Mio. Selbstzündern. In Deutschland gibt es laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) etwa elf Mio. Dieselfahrzeuge. Nicht nachgerüstete Pkw mit Dieselmotor und erstmaliger Zulassung bis zum 31. Dezember 2006 sowie Neufahrzeuge, die nicht den künftigen Euro-5-Partikelgrenzwert von fünf Mikrogramm pro Kilometer einhalten, werden mit dem Steuerzuschlag von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum belegt. Dies gilt für den Vierjahreszeitraum April 2007 bis März 2011. Die Belastung beläuft sich nach Angaben des Bundes sowie der Länder auf etwa 25 Euro im Jahr. Wer also nachrüstet, spart im Schnitt nochmals 100 Euro. Regelungslücke für Diesel der Euro-1-Norm Laut dem Verkehrsclub Deutschland (VCD) ist die steuerliche Förderung nur für solche Pkw möglich, die heute mindestens nach der Abgasnorm Euro 2, 3 und 4 zugelassen sind. Nach Angaben des "Handelsblatts" gehen daher voraussichtlich mehrere hunderttausend Diesel-Pkw und leichte Nutzfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 1 leer aus. Für die Nachrüstung dieser Diesel-Fahrzeuge fehlten bisher die technischen Detailvorgaben. Gönner sagte: "Die Filterhersteller sitzen in den Startlöchern. Sie können es aber nicht riskieren, Filter zu produzieren, wenn die technischen Vorgaben nicht in allen Details bekannt sind." Von der Regelungslücke seien allein 800.000 Diesel-Pkw der Euro-1-Norm betroffen, schreibt das Blatt unter Berufung auf das KBA. Sie könnten dann von Fahrverboten betroffen sein, die etwa Baden-Württemberg bereits ab 1. Juli einführen will. Fraglich ist, ob sich angesichts des Restwertes vieler dieser alten Fahrzeuge die Nachrüstung überhaupt lohnt. (dpa/rp)

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