Der Bund muss die Abwrackprämie nachbessern, um Betrügern das Handwerk zu legen. Künftig wird der Fahrzeugbrief des zu verschrottenden Altautos eingezogen, damit Schrotthändler den Gebrauchtwagen nicht nach Osteuropa oder Afrika weiterverkaufen können. Auf Druck des Bundestages wurde die Richtlinie für die 2.500-Euro-Prämie geändert, teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Freitag mit. Wochenlang hatte das Ministerium eine Neuregelung abgelehnt und vor zu viel Bürokratie für die Verbraucher gewarnt. Bundeskriminalamt, Autoverbände und die Recycling-Branche wiesen frühzeitig auf den drohenden massenhaften Missbrauch durch Schrotthändler hin. Die Verlockung für "schwarze Schafe" unter den 1.200 Verwertungsbetrieben sei groß, viele noch fahrtüchtige Altautos nicht in die Presse, sondern für gutes Geld ins Ausland zu schicken. Voraussichtlich ab 2. März – an diesem Tag soll die Förderrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und in Kraft treten – reicht es nicht mehr, dass Autokäufer mit dem Prämienantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nur die Kopie der Zulassungspapiere des zu verschrottenden Fahrzeugs einreichen. "Erforderlich ist es nunmehr, das entwertete Original der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) vorzulegen", schreibt das Ministerium. "Vertrauensschutz" bei bisherigen Anträgen Alle Autobesitzer, die die Prämie bis zum 2. März beantragt haben oder beantragen werden, müssen den Original-Fahrzeugbrief nicht nachreichen. Bis die Neuregelung in Kraft tritt, wird vom BAFA "aus Vertrauensschutzgründen wie bisher die Kopie des Fahrzeugbriefs akzeptiert". Mit Stand 20. Februar war im 1,5-Milliarden-Prämientopf des Bundes noch Geld für rund 505.000 Anträge. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) lobte die Abwrackprämie, die zum zweiten Konjunkturpaket gehört. "Die Prämie entwickelt sich zu einem außerordentlichen Renner", sagte er im Bundesrat. Damit werde der kriselnden Autoindustrie geholfen.
Missbrauchsgefahr: Bund bessert bei Abwrackprämie nach
Ab 2. März muss dem Antrag der originale Fahrzeugbrief beigefügt werden. Bisherige Antragsteller müssen das Dokument aber nicht nachreichen.