Das Auto ist gekauft, doch dann will es der Kunde nicht mehr: Autohändler dürfen in solchen Fällen pauschalen Schadenersatz verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden. Die Karlsruher Richter erklärten eine Klausel in einem Auto-Kaufvertrag für wirksam, wonach zehn Prozent des Kaufpreises zu zahlen sind (Az.: VIII ZR 123/09). Dem Urteil zufolge muss der Käufer allerdings auch erfahren, dass er unter Umständen weniger Schadenersatz zu zahlen hat: Dies ist der Fall, wenn er nachweist, dass der Schaden des Verkäufers geringer ist als die Pauschalsumme. Der BGH gab damit einem Autohändler aus Mainz recht. Dieser hatte 2008 für 29.000 Euro einen gebrauchten Wagen verkauft. Der Kunde trat jedoch fünf Tage später vom Vertrag zurück. Der Händler verlangte daraufhin zehn Prozent des Kaufpreises und verwies auf die Klausel in den Geschäftsbedingungen. Die Käuferin weigerte sich dennoch, die geforderten 2.900 Euro zu zahlen. Erfolglos: Mit ihrem Urteil bestätigten die BGH-Richter die Entscheidungen der Gerichte in Rheinland-Pfalz. (dpa)
Schadenersatz bei Kaufrücktritt: BGH stärkt Händler-Rechte

Karlsruhe hat eine Vertragsklausel für wirksam erklärt, wonach der Kunde zehn Prozent des Kaufpreises an das Autohaus zu zahlen hat, wenn er das Fahrzeug kurze Zeit nach dem Erwerb wieder zurückgeben will.