Wartungsvorgaben: BGH befasst sich mit NW-Garantiebedingungen

07.11.2007 16:13 Uhr
Für NW-Garantien könnten andere Voraussetzungen gelten als für GW-Garantien.

Die Zusage, mögliche Rostschäden kostenlos zu beseitigen, an regelmäßigen Inspektionen bei Mercedes-Vertragshändlern zu binden, könnte zulässig sein. Das deutete BGH-Richter Wolfgang Ball während einer Verhandlung an.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich heute erneut mit der Frage befasst, welche Bedingungen an Pkw-Garantien geknüpft werden dürfen. In dem in Karlsruhe verhandelten Fall geht es um eine Hersteller-Garantie gegen Durchrostung, die Daimler seit 1998 für Neuwagen der Marke Mercedes gewährt. Die Zusage, mögliche Rostschäden kostenlos zu beseitigen, soll allerdings nur gelten, wenn die regelmäßigen Inspektionen bei Mercedes-Vertragshändlern vorgenommen werden. Der Vorsitzende Richter, Wolfgang Ball, deutete an, dass Autohersteller zu dieser Form der Kundenbindung berechtigt sein könnten. Der BGH will am 12. Dezember ein Urteil verkünden. Nach Balls Worten unterscheidet sich der aktuelle Fall von dem Aufsehen erregenden Urteil zu GW-Garantiebedingungen vor wenigen Wochen durch die Zielrichtung der Koppelung einer Garantie an Inspektionen. Während vorgeschriebene Inspektionsintervalle das Risiko eines Mangels vermindern sollten, diene die Pflicht zur Benutzung von Vertragswerkstätten der Kundenbindung. "Es könnte sein, dass dieser Aspekt bei der Inhaltskontrolle in eine andere Richtung führt", kündigte Ball an. (dpa/ng)

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