Der Deutsche Autorechtstag ist in neuen Händen: Prof. Ansgar Staudinger von der Universität Bielefeld hat die Leitung des Branchenkongresses von Kurt Reinking übernommen, der nun gemeinsam mit dem ehemaligen Vorsitzenden Richter beim BGH, Wolfgang Ball, den Vorstand bildet.
Beim 8. Deutschen Autorechtstag von ZDK, ADAC und BVfK am 18. und 19. März in Königswinter war unter anderem Karin Milger, Vorsitzende Richterin des VIII. Zivilsenats am Bundesgerichtshof, geladen. Neben Entscheidungen zum Abbruch einer Ebay-Auktion und zu den Anforderungen an eine Restwertklausel im Leasingrecht stellte die Richterin das Urteil zur Erheblichkeitsschwelle eines Mangels im Rahmen des § 325 Abs. 5, S.2 BGB (Az.: VIII 94/13) vor.
Rechtsanwalt Martin Hake aus Hamm erläuterte Entscheidungen von Landes- und Oberlandesgerichten zu den Themen Farbtonabweichungen bei Neuwagen, Kraftstoffmehrverbrauch und Probleme mit Dieselpartikelfiltern. Kritisch betrachtete Prof. Stephan Lorenz von der Universität München die strengeren Gewährleistungs- und Garantievorschriften, wie sie die Projektgruppe der Verbraucherschutzministerkonferenz und Justizministerkonferenz gefordert hatte. Lorenz sieht keine Notwendigkeit für Änderungen, da sich die relevanten Fragestellungen anhand der vorhandenen Gesetzestexte bereits zufriedenstellend beantworten ließen. Diesr Auffassung ist auch der ZDK, der bereits im Vorfeld allen Änderungen zum Nachteil der Kfz-Betriebe eine Abfuhr erteilt hatte.
Grenzüberschreitendes Geschäft unter der Lupe
Ausgewählte Streitfälle beim EU-grenzüberschreitenden Verkauf hatte Patrick Oppelt im Blick. Dabei ging es dem Experten vom Europäischen Verbraucherzentrum vorwiegend um Geschäfte, die zwischen deutschen und französischen Partnern getätigt werden. Eine wesentliche Rolle spielt dabei der Umgang mit der Mehrwertsteuer. Auch in der Podiumsdiskussion "Petersberger Runde" ging es um grenzüberschreitende Sachverhalte, allerdings standen bei den Teilnehmern die unterschiedlichen nationalen Rechtsvorschriften im Fokus, die sich für ausländische Lieferanten kaum beherrschen lassen.
Durch die seit Mitte Juni 2014 geltende Verbraucherrechterichtlinie hat das Thema der Ausweitung der Informationspflichten des Unternehmers gegenüber Verbrauchern an Bedeutung gewonnen. "Mit den Vorgaben ist der Gesetzgeber deutlich über das Ziel hinausgeschossen", kritisierte ZDK-Referent Patrick Kaiser. Der mit den Regelungen verbundene Aufwand für Betriebe stehe in keinem Verhältnis zum zusätzlichen Schutz für Verbraucher. Der Verband setze sich für eine deutliche Reduzierung der Pflichten ein.
Marc Störing und Thomas Funke, beide Anwälte bei der Kanzlei Osborne Clarke, beleuchteten den Datenschutz unter dem Blick der Telematik. Das Thema dürfte in den nächsten Jahren vor allem im Vorfeld der für 2018 vorgesehenen verbindlichen Einführung des Notrufsystems E-Call an Bedeutung gewinnen. (se)