Audacon AG schlägt zurück

31.10.2005 15:22 Uhr
konflikt

Einstweilige Verfügung gegen Eurotax: Unternehmen darf nicht länger behaupten, Audacon habe Daten übernommen und vertrieben

Im Streit um den Ursprung und die Nutzung von Kfz-Daten hat die Audacon AG einen juristischen Erfolg gegen EurotaxGlass's errungen. Per einstweiliger Verfügung des Landgerichts Stuttgart vom 27. Oktober, die AUTO SERVICE PRAXIS Online vorliegt, ist es Eurotax untersagt, "im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs" zu behaupten, Audacon habe in rechtswidriger Weise von Eurotax oder deren Tochtergesellschaft TDI Daten kopiert, anderweitig erlangt oder vertrieben. "Im Interesse unseres Unternehmens und unserer Kunden haben wir Maßnahmen zu ergreifen, um uns gegen Versuche der massiven Rufschädigung zu wehren", sagte Audacon-Vorstand Rolf Wührl. Für jede Zuwiderhandlung durch Eurotax hat das Gericht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro festgelegt. Von einigen Audacon-Geschäftspartnern hatte Eurotax die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert (wir berichteten). Darunter auch solche Kunden, die ausschließlich Nutzfahrzeugdaten von der Audacon bezogen hatten, ein Datenangebot, dass generell nicht von Eurotax zur Verfügung gestellt wird. "Keiner unserer Kunden hat diesen Schritt für notwendig befunden", so Wührl. Er betonte, dass alle von Eurotax erhobenen Vorwürfe aus der Luft gegriffen seien. Vor dem Landgericht Ellwangen hätten die Verantwortlichen der Audacon AG im Juli 2004 eidesstattliche Erklärungen abgegeben und erklärt, keine kopierten Daten oder Datenbanken zu verwenden. "Daran hat sich bis heute nichts geändert", unterstrich Wührl. Laut Audacon beziehen sich die Beschuldigungen von Eurotax auf die Verwendung von "sehr wenigen Arbeitswerten aus dem Pkw-Bereich". Dabei gehe es um zwölf Datensätze. Insgesamt fänden sich in den Softwarelösungen von Audacon aber rund 3,75 Mio. Datensätze. Der Umfang beziehe sich also auf einen Promillebereich. "Dass bestimmte Übereinstimmungen vorkommen, wollen wir ja nicht bestreiten", so Rolf Wührl weiter, "diese stammen aber aus der genauen Umrechnung und Verwendung von Originalherstellerunterlagen, deren Verwendung uns seitens Eurotax übrigens schon einmal vor wenigen Monaten bestätigt wurde und auch in dem Auftragsgutachten ausdrücklich erwähnt wird." Ob die Eurotax-Pressemeldung vom 27. Oktober bereits eine Zuwiderhandlung gegen die vom Landgericht Stuttgart am gleichen Tag gegen Eurotax erlassene einstweilige Verfügung darstellt, müssen jetzt die Gerichte klären. (pg)

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