Die Novelle der Hauptuntersuchung ist seit Anfang Juli in Kraft. Die wesentlichen Änderungen umfassen u.a. eine vorgeschriebene Probefahrt, die Prüfung der elektronischen Sicherheitssysteme sowie eine vereinheitlichte und transparente Kontrolle nach dem neu geschaffenen Mangelbaum-System.
"Allen Prüforganisationen wird ein einheitliches Bewertungsschema zwingend vorgegeben. Diese Standardisierung bietet neben einer besseren Analysemöglichkeit für den Verordnungsgeber auch für Kunden einen Vorteil: Sie erhalten im Prüfbericht detailliertere Hinweise zu festgestellten Mängeln und können diese quasi direkt als Reparaturauftrag an ihre Werkstatt weiter geben", sagt Jürgen Wolz, technischer Leiter der TÜV Süd Auto Service GmbH.
Auf dem Werkstatt-Kongress von asp – Auto Service Praxis am 4. Dezember in Düsseldorf erläutert der Experte alle Aspekte der neuen HU, insbesondere die Konsequenzen für Werkstätten und ihre Kunden, sowie erste Erfahrungen mit der Reform. Auf der Tagesveranstaltung in der nordrhein-westfälischen Hauptstadt greifen wir dieses und weitere aktuelle Schlüsselthemen auf und geben Ihnen Impulse für das Service-Geschäft der Zukunft.
Die weiteren Themen sind:
- Zugang zu technischen Informationen
- Umsetzung der mechatronischen Fahrzeugprüfung im Werkstattbetrieb
- Moderne Aus- und Weiterbildungskonzepte
- Servicemarketing 2.0
- Rechtssicherer Umgang mit Kundendaten
- Risiko "elektronischer Totalschaden"
- Industrielle Aufbereitung von Ersatzteilen
Seien Sie dabei und schaffen Sie sich die Grundlagen für ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2013! Nähere Informationen und Anmeldung bei der AUTOHAUS Akademie unter www.autoservicepraxis.de/werkstattkongress. (asp)