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Urteil: Werkstatt schadenersatzpflichtig bei sich lösendem Rad

12.09.2011 13:35 Uhr
Urteil: Werkstatt schadenersatzpflichtig bei sich lösendem Rad
Urteil: Eine Werkstatt muss den Autofahrer nach einem Reifenwechsel darauf hinweisen, dass er die Radschrauben nachziehen muss.
© Foto: ddp / Norbert Millauer, asp-Montage

Eine Werkstatt muss den Autofahrer nach einem Reifenwechsel darauf hinweisen, dass er die Radschrauben nachziehen muss. Versäumt sie es und es kommt zum Unfall, wird Schadensersatz fällig.

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Wegen mangelhafter Sicherheitshinweise nach dem Radwechsel muss eine Autowerkstatt nach einem Unfall dem Fahrer Schadenersatz zahlen. So urteilte das Landgericht Heidelberg in einem Berufungsverfahren (Az.: 1 S 9/10). Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Werkstatt nicht deutlich genug darauf hingewiesen hatte, dass die Radschrauben neu aufgezogener Winterreifen nach den ersten maximal 100 Kilometern nachgezogen werden müssen. Lediglich auf der Rechnung unterhalb der Unterschriftenzeile und ohne besondere Kennzeichnung stand ein Hinweise auf die Pflicht, wie das Gericht jetzt mitteilte. Das Urteil war bereits am 27. Juli gesprochen worden. Ein Mann hatte geklagt, weil er von der Werkstatt einen Schaden in Höhe von 4.000 Euro ersetzt bekommen wollte. Nach dem er rund 1.900 Kilometer gefahren war, hatte sich ein Rad während der Fahrt auf der Autobahn gelöst. Das Gericht gab ihm nun in der Berufungsinstanz Recht. Allerdings trage der Kläger eine Mitschuld von 25 Prozent, weil er die allmähliche Lockerung bemerkt haben müsste und nicht rechtzeitig zur Werkstatt fuhr. (dpa)

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KOMMENTARE


Auto Pfeifer Inh.H.Lupfer

11.04.2014 - 13:35 Uhr

Wie halten Sie es gehen Sie auch nach der Jahresinspektion in die Werkstatt und lassen alle (Radschrauben ) etc.nachziehen denn auch beim Service weden doch die Räder ab u.Angeschraubt das bedeute doch ca dasSie 6 mal im Jahr ihr Autohaus besuchen ??? das würde mich Int.


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