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Hebebühne: Vorhandenes nutzen

15.12.2016 11:00 Uhr
Hebebühne: Vorhandenes nutzen

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Um die Vorgaben bezüglich der Fahrzeugaufstellfläche der HU-Scheinwerferprüfrichtlinie zu erfüllen, ist nicht immer ein neuer Prüfplatz notwendig. Werkstätten sollten sich ihre Räumlichkeiten genau ansehen. Denn nicht selten kommen auch hochwertige Fahrflächenhebebühnen unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht. Markus Weber von MAHA: "In Verbindung mit unseren Fahrflächenhebebühnen ist in der Regel das Nivellieren derselbigen hinreichend, um die Anforderungen für die Fahrzeugaufstellfläche zu erfüllen." Auch vorhandene Radfreiheber seien unproblematisch, so lange sie im SEP-Prüfbuch vermerkt sind. Betreiberseitig müsste zudem sichergestellt werden, dass während der Scheinwerferprüfung das Fahrzeug mit keiner Achse auf dem Radfreiheber steht, so Markus Weber.

Werkstätten, die bereits vorhandene Fahrflächenhebebühnen nutzen können, sparen sich so bestenfalls die Kosten für entsprechende Baumaßnahmen oder Neuanschaffungen.

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