Erich Sixt hat sich laut einer Mitteilung des Autovermieters im unternehmenseigenen Blog für die Werbung mit Gustl Mollath "in einem persönlichen Brief" entschuldigt. Zwar sei man bekannt für "provokante und polarisierende Werbung", Grundsatz sei dabei jedoch, dass die Betroffenen nicht in ihren persönlichen Gefühlen verletzt oder herabgewürdigt werden. Diesem Grundsatz sei die Anzeige in der Montagsausgabe der "Süddeutschen Zeitung" nicht gerecht geworden, hieß es.
Bereits gestern hatte ein Sixt-Unternehmenssprecher Mollath ein Honorar geboten, nachdem es teilweise heftige Reaktionen auf die Anzeige mit dem Spruch "Wenn hier jemand verrückt ist, dann Sixt mit seinen Preisen" gab. Ob dieses Honorar weiter angeboten wird, geht aus dem Blogeintrag vom Dienstag nicht hervor.
Mollaths Anwalt Gerhard Strate sagte am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa, das Zitat sei frei erfunden. Sein Mandant sei von der Werbeaktion überrascht worden. "Wir werden presserechtlich dagegen vorgehen. Das ist ein dreister Rechtsbruch", unterstrich der Jurist. Vor allem die Verwendung des Begriffs "verrückt" halte er im Zusammenhang mit seinem Mandanten für höchst problematisch. Sixt hatte in der Vergangenheit wiederholt Politiker unabgesprochen vor seinen Werbekarren gespannt.
Im Internet trat die Werbung einen Proteststurm los. Auf der Facebook-Seite des Autovermieters kritisierten zahlreiche Nutzer die Anzeige als geschmacklos. Es sei unglaublich, mit einem potenziellen Justizopfer Werbung zu machen, schrieb einer. Bei Twitter gehörte die Anzeige zu den meistdiskutierten Themen des Tages. Gefallen fand kaum einer an der Anzeige mit Gustl Mollath. "Ekelhaft" und "widerwärtig", hieß es in Kommentaren.
Fall neu aufgerollt
Mollath war 2006 als gemeingefährlich in die Psychiatrie eingewiesen und vor einer knappen Woche entlassen worden. Das Oberlandesgericht Nürnberg hatte auf eine Beschwerde von Mollaths Anwalt hin zugleich angeordnet, das Verfahren gegen den 56-jährigen Maschinenbauer in Regensburg neu aufzurollen. Mit der Aufhebung eines früheren Urteils kam Mollath noch am selben Tag frei.
Mollath soll nach dem Nürnberger Urteil aus dem Jahr 2006 u.a. seine Frau misshandelt und Autoreifen zerstochen haben. Er sieht sich als Opfer eines Komplotts seiner Ex-Frau und der Justiz, weil er auf Schwarzgeldgeschäfte in Millionenhöhe hingewiesen habe. Mollath hatte 2003 seine Frau, eine Vermögensberaterin bei einer Bank, und Andere wegen unsauberer Geschäfte angezeigt. Die Vorwürfe wurden nicht weiterverfolgt, erwiesen sich später aber teilweise als zutreffend. (ng/dpa)