Werkstätten und Autohäuser, die in ihren Betrieben die HU durchführen, sind gesetzlich verpflichtet, im Abstand von 12 oder 24 Monaten technische Einrichtungen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüfen zu lassen. Der TÜV Rheinland-Berlin/ Brandenburg bietet Unternehmen bei der Umsetzung der Prüf- und Kontrollpflichten seit Anfang des Jahres ein Sorglospaket für Pkw-Prüfstützpunkte. Basierend auf dem 1999 vorgestellten dynamischen Verfahren zur Stückprüfung von Bremsenprüfständen sind in dem Paket die lasergestützte Kontrolle des Scheinwerfereinstellgeräts und die UVV-Prüfung der Hebebühnen enthalten. Verbunden mit der Dokumentation der Prüfergebnisse und der Terminverfolgung ist damit der ordnungsgemäße Zustand des Prüfstützpunkts für den Betreiber und den verantwortlichen Sachverständigen für die HU dauerhaft gewährleistet. Das Sorglospaket bietet der TÜV Rheinland-Berlin/Brandenburg für zwei Jahre zum Festpreis von 398 Euro (zzgl. MwSt.) an. Weitere Informationen zu den Paketleistungen: Herr Bräucking, TÜV Rheinland-Berlin/ Brandenburg, Tel. 0221/8062565
Sorglospaket für Pkw-Prüfstützpunkte
HU-Betriebe sind verpflichtet, technische Einrichtungen überprüfen zu lassen