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Pkw-Anhängerkupplungen prüfen lassen

19.08.2002 10:50 Uhr

Änderungsabnahme gewährleistet dass der Verwendungsbereich eingehalten und der Anbau sachgerecht erfolgt ist

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Die enge Auslegung des Paragraphen 19 (3) Nr. 2a der StVZO lässt den Schluss zu, dass mit EG-Typgenehmigung versehene Anhängerkupplungen keiner zusätzlichen Anbauabnahmeprüfung mehr bedürfen. Der TÜV rät Werkstätten, aus Sicherheitsgründen dennoch grundsätzlich eine solche Prüfung durchführen zu lassen. Nur die Änderungsabnahme gewährleiste, dass der für das konkrete Fahrzeug zutreffende Verwendungsbereich eingehalten und der Anbau sachgerecht erfolgt sei. Zudem werde durch die Änderungsabnahme bestätigt, dass der Anbau die Arbeits- und Betriebssicherheit des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt, was vor allem bei gewerblich genutzten Fahrzeugen von rechtlicher und materieller Bedeutung für den Halter sein kann. Grundsätzlich reduziere die freiwillige Änderungsabnahme für Kfz-Werkstätten und Fahrzeughalter das Haftungsrisiko für Montagefehler. Zudem ersparen sich Fahrzeughalter mit einer Änderungsabnahmebestätigung nach Paragraph 19 (4) StVZO bzw. dem entsprechenden Eintrag im Fahrzeugschein wegen der nicht eindeutigen Rechtslage unnötige Diskussionen bei Verkehrskontrollen durch die Polizei oder der regelmäßigen Hauptuntersuchung. Weitere Informationen: Herr Kauczor, TÜV Verkehr und Fahrzeug GmbH, Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland, Tel. 089/5791-2677

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