Fragen an ... Karsten Graef, amtlich anerkannter Sachverständiger bei TÜV SÜD

Was ist beim Austausch von Lampen und Leuchtmitteln zu beachten?
Alles, was außen am Auto oder nach außen leuchtet, muss genehmigt sein und ein Prüfzeichen tragen. Das gilt sowohl für Scheinwerfer und Leuchten als auch für die Lichtquelle. Eine Glühlampe darf also nicht so einfach gegen Leuchtdioden ausgetauscht werden, selbst wenn der Sockel passt.
Wie lässt sich erkennen, ob eine Lampe zugelassen ist?
Auf Halogen- und anderen Glühlampen muss in allen Fällen ein Genehmigungszeichen - landläufig auch als "E-Zeichen" bekannt - angebracht sein. Das bestätigt, dass die Lichtquelle nach den Regelungen der UN-Organisation Economic Commission for Europe (UNECE) geprüft und genehmigt ist. Die jetzt für bestimmte Fahrzeugtypen erhältlichen und zugelassenen LED Retrofits verfügen in der Regel nur über eine rein deutsche Genehmigung. Sie tragen das Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA), eine Wellenlinie mit dazugehöriger Genehmigungsnummer.
Was passiert, wenn Leuchten nicht zugelassen sind?
Fahrzeughalter, die mit nicht genehmigten "lichttechnischen Einrichtungen" unterwegs sind, sollten sich klar machen, dass die Betriebserlaubnis des Autos dadurch erlischt. Bei einem Unfall kann die Haftpflichtversicherung Zahlungen verweigern oder Regressansprüche stellen, sofern der Unfall auf das Tuning zurückzuführen ist.
- Ausgabe 01/2021 S.46 (178.1 KB, PDF)