Pkw, die ab dem 1. Oktober erstmals in Verkehr gebracht werden, müssen auf allen nach vorn gerichteten Sitzen mit Dreipunkt-Automatikgurten ausgerüstet sein. Darauf weisen die Mobilitätsberater vom TÜV Nord Straßenverkehr hin. Eine Ausnahme gilt für Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2.500 Kilogramm. Diese benötigten auf den hinteren Sitzen weiterhin nur statische Beckengurte.
Für quer zur Fahrtrichtung angeordnete Sitze, die während der Fahrt besetzt werden, müssen auch weiterhin nur geeignete Abstützvorrichtungen in Fahrtrichtung vorhanden sein. Gurte sind für diese Sitze nicht vorgeschrieben. Lager- und Importfahrzeuge, die noch nicht mit Dreipunkt-Automatikgurten ausgerüstet sind, können in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmeregelung erhalten. Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es bislang noch nicht.
Die Richtlinie (RL 77/541/EWG i.d.F. 2000/3/EG) gilt nur für neu in Verkehr gebrachte Fahrzeuge. Bereits zugelassene Fahrzeuge müssen nicht nachgerüstet werden. (ng)