Der Gesetzgeber verlangt in Deutschland einen schonenden Umgang mit dem Rohstoff Wasser. Von diesen gesetzlichen Regelungen sind in besonderem Maße Tankstellen und Kfz-Betriebe betroffen, die maschinelle Fahrzeugreinigungen anbieten. So sind beispielsweise im Anhang 49 der Abwasserverordnung Anforderungen für die Kreislaufführung der bei maschineller Autowäsche anfallenden Abwässer definiert. Für eine mehrmalige, effektive Nutzung im Waschbetrieb muss das anfallende Abwasser für eine gewünschte Kreislaufführung durch eine Abwasseraufbereitungsanlage behandelt werden, damit keine Geruchsbelästigung und Verkeimung entsteht.
Neben der Erfüllung von gesetzlichen Anforderungen bieten die unterschiedlichsten Wasseraufbereitungsverfahren für Betreiber von Waschanlagen und -plätzen zudem finanzielle Vorteile.
Pro Jahr werden in einer Pkw-Waschanlage durchschnittlich 2.800 Kubikmeter Wasser verbraucht. Durch den Einsatz einer Wasseraufbereitungsanlage zur Wiederverwendung des Abwassers im Waschbetrieb kann der Betreiber den Frischwasserverbrauch um bis zu 95 Prozent und somit auch die Abwasserkosten reduzieren. Kfz-Betriebe und Tankstellen setzen für die Aufbereitung häufig das Verfahren der biologischen Abwasseraufbereitung für die Behandlung von mineralölhaltigen Ab- bzw. Waschwässern ein.
Für die Anlagenbetreiber bieten biologische Aufbereitungsverfahren zahlreiche Vorteile. Zum einen die Frischwasserersparnis. Darüber hinaus sind bei diesen Verfahren keine Hilfsstoffe erforderlich, die eine zusätzliche Belastung für Mensch und Umwelt darstellen können. Zudem benötigen biologische Systeme nur sehr wenig Energie, sind einfach zu bedienen und auch in der Wartung vergleichsweise einfach zu handhaben. In Abstimmung mit den zuständigen Behörden kann zudem auf die Installation aufwändiger Ölabscheider als Vorabscheiderkette verzichtet werden. Zusätzliche Sonderabfälle fallen somit nicht an.
Weitere Informationen:
Frank Ingermann,
TÜV Kraftfahrt GmbH,
Tel. 0211/9700-983, Fax 0211/9700-964