Bei der Arbeit an erdgasbetriebenen Fahrzeugen sind in Werkstätten einige Arbeitssicherheitsbestimmungen zu beachten. Besondere Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr sind hier für den Wartungs- und Instandsetzungsbereich zu treffen. Bei normalen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten können Fahrzeuge mit Erdgasantrieb wie Fahrzeuge mit Benzinmotoren behandelt werden. Bei Feuerarbeiten wie z. B. Schweiß-, Brennschneide- oder Schleifarbeiten mit Funkenflug in der Nähe der Erdgasanlage muss der Gefahrenbereich dieser Arbeiten einen Abstand von mindestens einem Meter zur Erdgasanlage aufweisen. Bei Instandsetzungsarbeiten an der Gasanlage ist der Motor durch Abstellen der Gaszufuhr zum Stillstand zu bringen. Der Restdruck kann bis zu 2,5 bar betragen und muss vor dem Ausbau von Teilen der Gasanlage durch Öffnen des Entleerungsventils abgebaut werden. Grundsätzlich dürfen Fahrzeuge mit Erdgasanlagen nur von Personen instand gehalten werden, die besondere Fachkunde für den Umgang mit Erdgas und die Bedienung der Erdgasanlagen besitzen. Zum Umgang mit Erdgasfahrzeugen in der Werkstatt und den erforderlichen Sicherheitsanforderungen hat der TÜV Süddeutschland eine DIN-A2-Wandtafel zusammengestellt. Diese ist über die TÜV Service-Center zu beziehen. TÜV Service-Center in Ihrer Nähe nennt Ihnen Heike Fleck vom TÜV Süddeutschland Tel. 089/5791-2829
Arbeitssicherheit bei Erdgasantrieben
Bei Feuerarbeiten muss der Gefahrenbereich einen Abstand von mindestens einem Meter zur Erdgasanlage aufweisen