-- Anzeige --

Totalschaden nach Reparatur: Teure Nutzungsausfallentschädigung

28.04.2014 06:43 Uhr
Zahnriemen Wechsel Reparatur
EIn missglückter Zahnriemenwechsel kann für die Werkstatt auch bei einem Auto mit geringem Restwert teuer werden.
© Foto: asp

Das OLG Köln hat einem Kunden für einen acht Monate dauernden Streit um eine fehlerhafte Zahnriemenreparatur 7.000 Euro zugesprochen, weil er mit seinem 3.000 Euro teuren Auto nicht mehr fahren konnte.

-- Anzeige --

Lässt ein Kunde die Frage, ob das von ihm zur Reparatur seines Autos beauftragte Autohaus für einen anschließenden Totalschaden verantwortlich ist, im Rahmen eines selbstständigen Beweisverfahrens klären, so kann er für diese Zeit eine Nutzungsausfallentschädigung vom Autohaus verlangen, auch wenn sich das Verfahren über Monate hinzieht. Damit wurde das Urteil des LG Aachens (LG-Az. 12 O 348/11) vom OLG Köln vollinhaltlich bestätigt und die Berufung des Autohauses insoweit zurückgewiesen (OLG-Az.: 22 U 48/12).

Der Kläger hatte sein Auto Ende 2009 bei der beklagten Werkstatt zur Reparatur gegeben, u.a. sollte der Zahnriemen ausgetauscht werden. Etwa ein Jahr später blieb der Wagen liegen – Ursache war dem ersten Anschein nach eine mangelhaft befestigte Spannrolle. Die Werkstatt lehnte eine Nachbesserung ab. Ein privat von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass bei einem Wiederbeschaffungswert von 3.000 Euro und voraussichtlichen Reparaturkosten von über 4.000 Euro ein Totalschaden vorliege.

Sodann ließ der Kläger die Frage, ob das Autohaus für den Totalschaden verantwortlich war, im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens klären. Dieses Verfahren zog sich über mehrere Monate hin. Für ein Ersatzfahrzeug hatte der Kläger in der Zwischenzeit keine finanziellen Mittel übrig.

Der Kläger verlangte nun vom Autohaus eine Nutzungsausfallentschädigung in Höhe von mehr als 7.000 Euro für den Zeitraum von knapp acht Monaten (35 Euro pro Ausfalltag). Das Autohaus wehrte sich mit der Behauptung, der Kläger hätte schon früher einen Ersatzwagen beschaffen müssen, außerdem übersteige die Nutzungsausfallentschädigung den Wert des Schadens am Auto erheblich.

Keine Handlungsalternative aufgezeigt

Beides ließen die Richter nicht gelten. Der Schadensersatzanspruch begründe darauf, dass der Kläger während des gesamten Ausfallzeitraums einen Nutzungswillen und auch eine hypothetische Nutzungsmöglichkeit als Voraussetzung für die Entschädigung des vorübergehenden Gebrauchsverlustes seines Autos hatte. Die Lebenserfahrung spreche dafür, dass der Halter und Fahrer eines privat genutzten Kfz dieses während eines schadensbedingten Ausfalls auch genutzt hätte, so der Senat in der Begründung des Urteils.

Zwar kann der Geschädigte im Hinblick auf die ihn treffende Schadensminderungspflicht gehalten sein, binnen angemessener Frist ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen; dies war dem Kläger im konkreten Fall aber aufgrund seiner finanziellen Verhältnisse nicht zumutbar, wie die Richter im Urteil betonen. Unbeantwortet bleibt, was die beklagte Werkstätte hätte tun können, um die Zahlung zu vermeiden. Denn dass der Wagen nicht reparaturwürdig, war, hat sich bereits aus dem Privatgutachten ergeben und dann im selbständigen Beweisverfahren bestätigt. (Gregor Kerschbaumer)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.