Nach einem Schaden muss die Versicherung nicht zusätzlich die Reparatur eines montierten Hardtops bezahlen. Dies hat das Landgericht Essen in einem Urteil aus dem vergangenen Jahr klargestellt (LG-Az.: 18 O 125/12).
Im Streitfall wurde ein vollkaskoversicherter und mit einem Hardtop ausgestatteter Mercedes SL 320 böswillig beschädigt. Zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft war streitig, wie hoch die Regulierungssumme sein sollte. Der Eigentümer des Mercedes war der Ansicht, ihm stünden neben den regulären Reparaturkosten zusätzlich noch fast 6.000 Euro für das Hardtop zu, die er fiktiv abrechnen wollte.
Die Richter widersprachen dieser Ansicht und stellten klar, dass das Hardtop als beitragsfrei mitversichertes Teil Bestandteil des Pkws ist. Andernfalls würde sich der Geschädigte durch die Leistung der Versicherung bereichern. Insgesamt hatte der Kläger auch in diesem Fall maximal Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes und der Selbstbeteiligung und somit nur 7.100 Euro erhalten. (Florian Pregler)