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GVA vs. BMW: Streit um Informationen zu Ersatzteilen eskaliert

20.01.2012 16:33 Uhr
GVA BMW Streit 1er
Der GVA hat sich in seinem Kampf um Rohdaten BMW als Gegner ausgesucht und beschwert sich über die Teileinformation zum 1er.
© Foto: BMW / shutterstock / asp Montage

Die Interessenvertretung des freien Teilehandels hat beim Kraftfahrt-Bundesamt exemplarisch Beschwerde gegen die Münchner eingeleitet, weil für den 1er keine exakte Teileidentifikation möglich ist. Maximale Strafe: Entzug der Typgenehmigung.

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Der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) will nun juristisch die Herausgabe der so genannten Rohdaten zur exakten Identifikation von Ersatzteilen durchsetzen. Laut einem Bericht der "Financial Times Deutschland" (FTD vom Freitag) hat der Interessenverband des freien Kfz-Teilemarkts Beschwerde beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gegen BMW eingereicht, weil für eine bestimmte Modellreihe – in Branchenkreisen ist vom 1er die Rede – keine exakten Teileinformationen für jede einzelne Fahrgestellnummer vorliegen, wie von der Euro5/6-Verordnung gefordert. Eine Gruppe von Mitgliedern des GVA mit Sitz in Ratingen bei Düsseldorf hatte vor der Beschwerde zahlreiche Hersteller zur Herausgabe der Rohdaten aufgefordert. "Die Antworten waren ablehnend", erklärte GVA-Präsident Hartmut Röhl. Besonders die Reaktion von BMW sei hervorgestochen. Röhl kritisierte gegenüber der "FTD" aber auch Audi, Hyundai oder Renault, weil sie beim Kunden mit rechtswidrigen Hinweisen in der Bedienungsanleitung oder auf Aufklebern am Fahrzeug den Eindruck erweckten, der Erhalt der Gewährleistung oder Garantie sei von der Wartung bzw. Reparatur in einer Vertragswerkstatt abhängig. Hyundai habe deswegen eine Klarstellung an 50.000 Kunden versenden müssen, verbunden mit der Aufforderung, bestimmte Textpassagen der Anleitung zu ignorieren. Folgen die Behörden der Meinung des Verbands, dass BMW bewusst Daten zu Ersatzteilen zurückhält, damit Autofahrer auf die teureren Markenteile zurückgreifen und so Ersatzteilhersteller, -händler und freie Werkstätten in unzulässiger Weise benachteiligt, drohen empfindliche Strafen. Spätestens seit Inkrafttreten der EU-Verordnung 566/2011 im Juni 2011 kann Herstellern dafür die Typgenehmigung für das entsprechende Fahrzeug entzogen werden. BMW wollte sich zu dem Vorgang am Freitag nicht äußern. Bisher sei dem Konzern der Inhalt der Beschwerde nicht bekannt, sagte eine Sprecherin. Grundsätzlich stelle BMW aber technische Informationen entsprechend der geltenden Gesetze auch unabhängigen Marktteilnehmern zur Verfügung. Das KBA sieht sich nach Angaben eines Sprechers nicht zuständig. Weil die Beschwerde auf den Regelungen der Euro-5-Abgasnorm fusst, bezieht sie die Behörde auf das Abgassystem. Dieses sei nicht vom KBA, sondern von einer Behörde in Irland für die gesamte EU genehmigt worden. (ng/dpa) Passend zum Thema hat asp-Online eine Umfrage unter Herstellern und Importeuren zu ihren aktuellen Garantie- und Kulanzregelungen veröffentlicht. In ihren offiziellen Antworten geben sich die Autobauer darin hinsichtlich der Wartungsvorgaben gesetzestreu. Die genauen Antworten finden Sie unter: http://www.autoservicepraxis.de/garantieumfrage

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