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Unfall-Tote: Strafen für Fotografieren gefordert

25.01.2018 15:38 Uhr
Verkehrsunfall
Ein Gesetz soll das Fotografieren von Unfall-Toten unter Strafe stellen.
© Foto: Patrick Eberz/SP-X

Ein Unfall mit Toten auf der Autobahn: Gaffer zücken das Smartphone, fotografieren die Leichen und stellen die Bilder uns Netz. Das sei pietätlos, klagt Niedersachsens Justizministerin und fordert Strafen.

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Von Matthias Brunnert/dpa

Wer Unfalltote fotografiert und die Bilder ins Internet stellt, soll dafür künftig bestraft werden. Das hat Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU) beim Verkehrsgerichtstag gefordert. Die SPD/CDU-Landesregierung werde einen entsprechende Bundesrats-Initiative starten, kündigte an Havliza am Donnerstag in Goslar an.

Bei Autoclubs erntete die Politikerin Zustimmung. "Das ist eine Perversion, wenn jemand den eigenen Status im Internet erhöhen will, indem er Bilder von getöteten Unfallopfern online stellt", sagte ADAC-Chefjurist Markus Schäpe. "Die Intention der Ministerin ist verständlich", sagte auch AvD-Sprecher Herbert Engelmohr bei dem Trefen von Verkehrsjuristen. Es sei sinnvoll, gegen die Veröffentlichung entsprechenden Aufnahmen vorzugehen.

Für Angehörige sei es eine schwere Belastung, wenn Bilder oder Filme der Toten im Internet kursierten, sagte Havliza. Zudem würden Persönlichkeitsrechte der Opfer verletzt. Wer derartige Aufnahmen anfertige, handele pietätlos.

Der entsprechende Paragraf im Strafgesetzbuch solle so gefasst werden, dass die Polizei bereits einschreiten kann, wenn Schaulustige am Unfallort ihr Smartphone zücken, erläuterte die Ministerin. Wenn dieses beschlagnahmt werde, wäre das für die Betreffenden die schlimmste Strafe.

Gesetzeslücke

Paragraf 201a des Strafgesetzbuches verbiete es schon jetzt, Foto- und Filmaufnahmen von überlebenden Unfallopfern zu machen, sagte Havliza. Von Toten dagegen dürften derzeit noch Aufnahmen gefertigt und verbreitet werden. Dies sei eine Gesetzeslücke. Bereits 2016 hatte Niedersachsen eine Initiative gegen Gaffer eingebracht, die seither wegen Behinderung von Rettungskräften bestraft werden können. Das Gesetz solle jetzt ergänzt werden.

Bei der offiziellen Eröffnung des 56. Verkehrsgerichtstages hatte VGT-Präsident Kay Nehm am Donnerstag vor zu großen Erwartungen an die Elektromobilität gewarnt. Auch Diesel und Benziner hätten noch Entwicklungspotenzial. Sie würden weiter benötigt. Nehm bezweifelte, dass die Zahl der zugelassenen Elektrofahrzeuge schnell steigen werde. Dazu gebe es noch zu viele Nachteile, wie die geringen Reichweiten, das ungünstige Preis-Leistungsverhältnis oder die fehlende Lade-Infrastruktur. Hinzu komme die von der Batterie-Produktion bedingte fragwürdige Öko-Bilanz. 

Nach einer Studie seines Instituts müsse ein Benzinauto 100.000 Kilometer fahren, um den gleichen CO2-Ausstoß zu produzieren, wie er bei der Akku-Herstellung für ein Elektroauto anfalle, sagte dazu Prof. Stefan Bratzel von der Fachhochschule der Wirtschaft in Bergisch-Gladbach der Deutschen Pressagentur.

Batterie-Herstellung von Importen abhängig

In Deutschland, wo nach Bratzels Angaben im Jahr 2017 gut 54.000 Elektroautos verkauft wurden, sei in der Vergangenheit zu wenig für die Elektromobilität getan worden. Das gelte für Politik und Automobilwirtschaft. Mittlerweile hab sich das zwar geändert, sagt der Forscher. Es werde aber noch zwei bis drei Jahre dauern, bis entsprechende Modelle marktreif seien. Bei der Batterie-Herstellung sehe es schlechter aus, sagte Bratzel. "Da sind wir vollkommen abhängig von Importen."

Beim Verkehrsgerichtstag in Goslar diskutieren mehr als 1.800 Verkehrsexperten aus Justiz, Unternehmen, Hochschulen und Verbänden noch bis Freitag über aktuelle Themen des Verkehrs und des Verkehrsrechts. Unter anderem geht es um das automatisierte Fahren, höhere Bußgelder und Cannabis am Steuer.

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