Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) ist zum zweiten Mal mit dem Versuch gescheitert, die Meisterqualifikation als Gewerbezulassungsvoraussetzung für den Reifenfachhandel juristisch durchzusetzen. Wie schon im vergangenen September das Landgericht (LG) Itzehoe, sprach sich am Mittwoch auch das LG Hof gegen eine solche Beschränkung aus. Bei der Montage von Felgen und Reifen sowie deren Auswuchten handele es sich um technisch einfache Vorgänge, die in relativ kurzer Zeit erlernt werden können und nicht das durchaus komplexe Berufsbild etwa eines Vulkaniseurmeisters wesentlich prägen, zitiert der BRV aus dem Urteil. Der geschäftsführende Verbandsvorsitzende Peter Hülzer bedauerte den Richterspruch. Trotz mehrerer Gutachten und gewichtiger Fürsprecher wie dem Herstellerverband VDA, BMW und der Kautschukindustrie sei es nicht gelungen, "die qualitative Basis des Reifenfachhandels durch die Tätigkeit eines Meisters zu stärken und in unserer Branche zu etablieren". Der BRV werde nach sorgfältiger Analyse der schriftlichen Urteilsbegründung, die für Ende März erwartet wird, eine Berufung vor dem Oberlandesgericht prüfen. (ng)
Urteil: Reifenfachhandel kommt weiter ohne Meister aus
Das Landgericht Hof hat am Mittwoch dem Ansinnen des Branchenverbands BRV eine Absage erteilt, die Meisterqualifikation als Gewerbezulassungsvoraussetzung für den Reifenfachhandel durchzusetzen.