Das Bundeskabinett hat heute offiziell die bereits angekündigte Besteuerung von Biokraftstoffen ab dem 1. August 2006 beschlossen. Das Energiesteuergesetz gelte künftig für fast alle Energieerzeugnisse: für Benzin, Diesel und Heizöle, für Erdgas, Flüssiggase und Biokraftstoffe. Es löse damit das bisherige Mineralölsteuergesetz ab.
Die vorgesehene Steuerbelastung für Biokraftstoffe beträgt ab dem 1. August 2006 zehn Cent pro Liter für Biodiesel in Reinform, 15 Cent pro Liter für Biodiesel als Beimischungskomponente und 15 Cent pro Liter für Pflanzenöl bei Verwendung als Kraftstoff. Die in der Land- und Forstwirtschaft verwendeten reinen Biokraftstoffe blieben weiterhin steuerfrei, hieß es in einer Regierungsmitteilung.
Bei der Besteuerung von Erd- und Autogas bleibt alles beim Alten: Erdgas wird bis 2020 und Flüssiggas bis 2009 für den Einsatz in Motoren steuerlich begünstigt. Eine Begründung für diese Regelung wurde in der Mitteilung nicht genannt. Ein erster Entwurf hatte die gleichen Vergünstigungen für Erd- und Autogas bis 2015 vorgesehen.
Der Grund für die Steuer auf Biodiesel sei eine "Überförderung" des Kraftstoffs. Aus europarechtlichen Gründen müsse diese zwingend eingeschränkt werden. Die Bundesregierung steige deshalb in die Besteuerung von Biodiesel ein. Aus Gründen der Gleichbehandlung werde der von der Verwendung her ähnliche Biokraftstoff Pflanzenöl ebenfalls besteuert.
Sonderregelung für Beimischungspflicht
Die in der Koalitionsvereinbarung vorgesehene Beimischungsquote von Biokraftstoffen zu fossilen Kraftstoffen (Beimischungszwang) soll später gesondert geregelt werden. Damit soll die Mineralölwirtschaft verpflichtet werden, fossilen Kraftstoffen bestimmte Anteile Biokraftstoff beizumischen. Diese Beimischungsquote solle die bisherigen Steuerverluste mindern. (ng)