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Technische Mitteilungen: Neuigkeiten zur HU

22.03.2018 11:00 Uhr
Technische Mitteilungen: Neuigkeiten zur HU

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Wenn Sie zu jenen Lesern gehören, die zuerst die Werbebeilagen aus Zeitschriften schütteln, dann sollten Sie diesmal vorsichtig sein. Denn es fällt Ihnen womöglich eine auffällig gelb gefärbte Beilage im DIN A5-Format entgegen. Für Abonnenten der asp AUTO SERVICE PRAXIS veröffentlichen wir darin die neue "HU-Richtlinie" mit allen Änderungen bei der Hauptuntersuchung. Abonnenten profitieren doppelt: Denn sie sind damit automatisch auf dem neuesten Stand bei der HU und erfüllen gleichzeitig die Anforderungen der Informationspflicht im Sinne der AU-Anerkennungsrichtlinie. asp-Abonnenten sind mit dem Abo der Fachzeitschrift vom Bezug des Verkehrsblattes befreit ( siehe Kasten).

Mit dem jüngst veröffentlichten Regelwerk - Amtsdeutsch "Richtlinie für die Durchführung von Hauptuntersuchungen (HU) und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen nach § 29, Anlagen VIII und VIlla StVZO" - werden die Vorgaben aus der europäischen PTI-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt (PTI = Periodical Technical Inspection).

Dadurch ergibt sich eine erweiterte Mängeleinstufung bei der Hauptuntersuchung. Denn die europäische Regelung kennt eine Mängelkategorie mehr. In Deutschland gab es bislang die gewohnte Einstufung in folgende Mängelkategorien:

- "Ohne festgestellte Mängel" (OM): Der Pkw ist in einwandfreiem Zustand, die neue HU-Plakette wird ausgestellt.

- "Geringe Mängel" (GM): Einige wenige und eher kleine Defekte bedeuten nicht unbedingt eine Nachprüfung. Der Prüfer kann die HU-Plakette anbringen und die Beseitigung der Mängel innerhalb eines Monats fordern. Erfolgt dies nicht, wird bei einer Straßenkontrolle ein Verwarnungsgeld fällig.

- "Erhebliche Mängel" (EM): Werden schwerwiegendere Defekte festgestellt, gibt es auch keine neue HU-Plakette. Die Mängel müssen schnellstmöglich behoben werden, das Fahrzeug wird innerhalb eines Monats erneut geprüft.

- "Verkehrsunsicher" (VU): In diese Klasse fallen alle schwerwiegenden Mängel, die "eine unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen". Sind diese vorhanden, wird die alte HU-Plakette entfernt und die Zulassungsbehörde informiert. Das Fahrzeug darf in diesem Zustand überhaupt nicht mehr genutzt werden.

Die neue Klassifizierung gemäß EU-Recht kennt zusätzlich den "Gefährlichen Mangel" (Abk. VM), den es bisher hierzulande nicht gab. Unter die neue Kategorie "Gefährlicher Mangel" fallen solche Mängel, die zwar eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen, aber keine unmittelbare Untersagung des Betriebs des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen nach sich zieht. Derzeit gleicht eine Arbeitsgruppe aller Überwachungsinstitutionen die vorgegebenen EU-Prüfpunkte und Mängelzuordnungen mit dem bisher gültigen Mängelkatalog ab.

Sicherheit mit Abo

asp AUTO SERVICE PRAXIS druckt regelmäßig alle Änderungen im Zusammenhang mit dem § 29 StVZO ab, die im Verkehrsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur veröffentlicht werden.Durch den Nachweis eines asp-Abos sind Werkstätten daher im Sinne der AU-Anerkennungsrichtlinie vom Bezug des Verkehrsblattes befreit.Sie haben noch kein Abo? Alle Infos zum Bezug der asp unterwww.autoservicepraxis.de/abo

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