Trotz der vermehrten Rabattschlachten beim Verkauf neuer Pkw ist die Schadenpauschale von 15 Prozent nach wie vor juristisch gerechtfertigt, wenn ein Kunde einen bestellten Neuwagen nicht abnimmt. Darauf weist Rechtsanwalt Jürgen Creutzig, Köln, unter Bezugnahme auf ein jetzt veröffentlichtes Urteil des OLG Jena hin (Aktenzeichen 8 U 702/04). In dem Urteilsfall hatte ein Kunde gleich vier Neuwagen bei einem Händler bestellt, aber nicht abgenommen. Der Händler verlangte daraufhin für jeden Pkw 15 Prozent vom Brutto-Listenpreis, weil dies in seinen Neuwagen-Verkaufsbedingungen für den Fall der Nichtabnahme so vereinbart war. Der Kunde meinte, angesichts der hohen Rabatte, die derzeit gegeben würden, sei dieser Prozentsatz nicht mehr gerechtfertigt. Das OLG befand hingegen, dieser Satz übersteige auch in der heutigen Situation nicht den für die Kfz-Branche typischen Durchschnittsgewinn. Zu Recht stellte das Gericht heraus, der Autohändler habe vielfältige Kosten, vor allem müsse er für die Bereitstellung eines Pkw Personal und Raum vorhalten. (pg)
Urteil: 15 Prozent Schadenpauschale gerechtfertigt
Rabattschlachten sind kein Argument, um den Satz zu drücken