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Trotz versäumter Inspektionen: Händler muss nachbessern

03.05.2007 12:15 Uhr
Schadenersatz trotz versäumter Inspektionen: Die Werkstatt trägt die Beweislast.

Ausnahme: Werkstatt kann nachweisen, dass der Defekt bei regelmäßiger Wartung nicht aufgetreten wäre

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Versäumte Inspektionen kosten einen Autofahrer bei einem technischen Mangel am Fahrzeug nicht ohne weiteres seine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Händler. Das geht aus einem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Eine Ausnahme gelte allenfalls, wenn der Fahrzeughändler nachweisen könne, dass der technische Fehler bei regelmäßiger Wartung nicht aufgetreten wäre (Az.: 5 U 1518/06). Das Gericht hob mit seinem Urteil eine gegenteilige Entscheidung des Landgerichts Koblenz auf und gab der Anfechtungsklage eines Autokäufers statt. Der Kläger hatte einen Neuwagen gekauft, bei dem sich nach etwa 18 Monaten der sechste Gang nicht mehr einlegen ließ. Der Händler weigerte sich, den Fehler auf seine Kosten zu beheben bzw. das Fahrzeug zurückzunehmen, da der Kläger die regelmäßig vorgesehenen Inspektionstermine nicht wahrgenommen hatte. Anders als das Landgericht sah das OLG darin keinen ausreichenden Grund, die Rückabwicklung des Vertrages zu versagen. Ein Sachverständiger habe festgestellt, dass das Verhalten des Klägers den technischen Defekt nicht begünstigt habe. Da der Fahrzeughändler eine Nachbesserung endgültig abgelehnt habe, dürfe der Kläger den Wagen zurückgeben. (dpa)
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