Die Parteien NPD und DVU dürfen nicht weiter mit dem Schriftzug des Autoherstellers Opel auf einem Wahlkampfplakat werben. Das Landgericht Düsseldorf bestätigte am Mittwoch eine einstweilige Verfügung gegen die Landesverbände beider Parteien. "Nach Ansicht der Vorsitzenden handelt es sich um einen Missbrauch der Marke Opel", sagte ein Gerichtssprecher. Das Gericht sei in der mündlichen Verhandlung nicht dem Argument der NPD gefolgt, das Plakat sei Ausdruck einer politischen Auseinandersetzung. Die Richter wollen ihre endgültige Entscheidung am 1. Juni verkünden (Az: 2aO 146/05). Das als ausländerfeindlich eingestufte Wahlkampfplakat zeigt den Opel-Schriftzug mit der Parole "Arbeit zuerst für Deutsche". Dieses Plakat hatten die Parteien im nordrhein-westfälischen Wahlkampf ausgehängt und auch auf ihrer Internet-Seite gezeigt. Die Adam Opel AG mit Sitz in Rüsselsheim hatte dagegen vor zwei Wochen eine einstweilige Verfügung erwirkt. "Wir sind sehr erleichtert", sagte ein Opel-Sprecher nach der Gerichtsverhandlung. "Opel beschäftigt 2.700 ausländische Mitarbeiter, da können wir es uns nicht leisten, diese Mitarbeiter auszugrenzen." (dpa)
Opel verbietet NPD Schriftzug-Nutzung
Missbrauch der Marke Opel auf Wahlplakat / Konzern erleichtert