Es bleibt dabei: Angebotsformulare der GWE-Wirtschaftsinformationsges.mbH für Eintragungen in die Online-Datenbank "Gewerbeauskunft-Zentrale" sind irreführend und damit wettbewerbsrechtlich unzulässig. Wie der klagende Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) vergangene Woche mitteilte, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf nach mündlicher Verhandlung am 14. Februar ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf bestätigt (Az.: I-20 U 100/11). Laut DSW wies der Vorsitzende OLG-Richter bei der Urteilsverkündung ausdrücklich darauf hin, dass das Geschäftsmodell der GWE-Wirtschaftsinformationsges.mbH nach Auffassung des Gerichts dazu diene, "Dinge dunkel zu halten". Die Revision gegen diese Entscheidung sei nicht zugelassen worden. "Wir freuen uns, dass das Oberlandesgericht auf seiner bisherigen Linie geblieben ist. Im Interesse der unzähligen Betroffenen in Deutschland, die bis dato immer noch mit derartigen Formularen und den hierzu gehörigen Mahnungen konfrontiert wurden, tritt jetzt endlich Rechtssicherheit ein", kommentierte Peter Solf, Mitglied der Geschäftsführung des DSW, den Ausgang des Verfahrens. (ng)
Online-Gewerbedatenbank: Irreführende Anmeldeformulare
Das OLG Düsseldorf hat endgültig entschieden, dass Anmeldeformulare für eine kostenpflichtige Gewerbedatenbank im Internet irreführend und damit wettbewerbsrechtlich unzulässig sind. Laut Kläger besteht somit u.a. auch für Kfz-Werkstätten Rechtssicherheit.