Der Bundesgerichtshof (BGH) muss jetzt darüber entscheiden, welche Voraussetzungen ein Hersteller in Deutschland erfüllen muss, um im Rahmen einer Strukturkündigung mit einjähriger Frist kündigen zu können. Seit dem 13. Mai gibt es nämlich mit einem Urteil des OLG Frankfurt (Az: 11 U 39/07 (Kart)) ein Urteil zur Rechtmäßigkeit der Nissan-Strukturkündigung, das dem Urteil des OLG Köln (Az: 19 U 59/07) genau gegenübersteht. Während die hessischen Richter davon ausgehen, dass die Strukturkündigung des Importeurs rechtmäßig war, sahen die Rheinländer das nicht so. Sowohl die Anwälte von Nissan Center Europe als auch die Anwälte der klagenden Händler wollen deshalb die Revision. Mit einer Entscheidung des BGH in dieser Sache ist nach Meinung von Experten nicht mehr in diesem Jahr zu rechnen. (dp)
Nissan: BGH muss über Strukturkündigung entscheiden
Nachdem das OLG Frankfurt jetzt die Nissan-Strukturkündigung als rechtmäßig erachtet hat, wird der Grundsatzstreit in Karlsruhe fortgesetzt. Mit einer endgültigen Entscheidung ist erst 2009 zu rechnen.