Im Rechtstreit um das EU-Bußgeld von 35,48 Mio. Euro gegen den niederländischen Opel-Importeur hat die EU-Kommission Unterstützung aus dem höchsten EU-Gericht bekommen. Der einflussreiche Gutachter des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), Antonio Tizzano, empfahl am Dienstag in Luxemburg, die Berufung des Importeurs gegen das Strafgeld zurückzuweisen. Brüssel hatte das Strafgeld wegen verbotener Marktabschottung erhoben. (Az.: C-551/03 P)
Der EuGH wird in einigen Monaten letztinstanzlich urteilen. Das Gericht ist nicht an die Stellungnahme des so genannten Generalanwalts gebunden, folgt jedoch oft der von ihm vorgegebenen Linie.
Das Bußgeld war erstinstanzlich leicht um ein Sechstel gesenkt worden. Die EU-Kommission hatte zunächst 42 Mio. Euro verlangt. Die EU-Richter hatten es als erwiesen angesehen, dass der zum weltgrößten Automobilhersteller General Motors gehörende Importeur früher den als preisgünstig geltenden Heimatmarkt abschottete und damit Ausländer am Autokauf hinderte.
Allerdings konnte die Kommission nicht beweisen, dass Lieferungen an die Vertragshändler gekürzt wurden. Deshalb wurde das Strafgeld vermindert. Der Generalanwalt wies nun das Argument des Klägers zurück, wonach dem Gericht Erster Instanz Rechtsfehler unterlaufen seien. Wegen Verstößen auf dem Automarkt war die Kommission auch gegen DaimlerChrysler, VW und den französischen PSA-Konzern vorgegangen. (dpa)