Finanzgericht: Entfernungspauschale nur einmal pro Tag

04.05.2012 07:35 Uhr
Pendlerpauschale
Urteil: Muss ein Arbeitnehmer zweimal täglich zwischen Wohnung und Arbeistplatz pendeln, kann er trotzdem nur einmal die Entfernungspauschale ansetzen.
© Foto: Marcus Brandt/ddp

Muss ein Arbeitnehmer zweimal täglich zwischen Wohnung und Arbeistplatz pendeln, kann er trotzdem nur einmal die Entfernungspauschale ansetzen. Das entschied das Hessische Finanzgericht.

Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen zweimal am Tag vom Wohnort zu ihrer Arbeitsstelle fahren, können in ihrer Steuererklärung nur einmal die Entfernungspauschale ansetzen. Ein weiterer Werbungskostenabzug ist für die zweite Fahrt nicht möglich, hat das Hessische Finanzgericht im Februar entschieden (Az. 4 K 3301/09).

Geklagt hatte ein Musiker, der in den Streitjahren sehr häufig zweimal täglich von zu Hause zum Theater fuhr, da er nach dem Arbeitsvertrag sowohl an den Proben als auch an den Aufführungen teilnehmen musste. Die Pause zwischen Proben und Aufführungen betrug an diesen Tagen mindestens vier Stunden. Für solche Tage setzte der Musiker die Entfernungspauschale für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zweimal an.

Das Hessische Finanzgericht entschied, dass das Finanzamt zu Recht die Entfernungspauschale nur einmal pro Tag berücksichtigt habe. Zwar liege eine Ungleichbehandlung des Klägers zu anderen Arbeitnehmern vor, die trotz geringer Aufwendungen für Fahrten zur Arbeitsstätte ebenfalls die volle Entfernungspauschale erhalten. Auch sei das sog. objektive Nettoprinzip durchbrochen, weil der Kläger zweimal am Tag anfallende Aufwendungen nicht doppelt ansetzen könne.

Darin liege jedoch keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung, weil es sich im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern um einen atypischen Fall handele. Zudem bewege sich der Gesetzgeber im Interesse eines vereinfachten Steuerverfahrens mit der einschlägigen gesetzlichen Regelung in § 9 Einkommensteuergesetz, nach der die Entfernungspauschale nur einmal pro Arbeitstag berücksichtigt wird, innerhalb des ihm zustehenden Typisierungsspielraums. (asp)

MEISTGELESEN


STELLENANGEBOTE


KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

WEITERLESEN



NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.