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Autohandel bleibt pauschale Rundfunkgebühr erspart

05.07.2007 16:30 Uhr
Gute Nachrichten für Händler: Keine Rundfunkgebühren für Bestandsfahrzeuge.

ZDK: Wegweisendes Urteil des Verwaltungsgerichtes Koblenz

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Ein Autohändler muss für die von ihm zum Verkauf vorgehaltenen Fahrzeuge mit Radio pauschal keine Rundfunkgebühren bezahlen. Dies gelte auch dann, wenn der Händler im Besitz roter Kennzeichen sei, um Probefahrten durchführen zu können. Das berichtete heute das deutsche Kraftfahrzeuggewerbe auf Basis eines allerdings noch nicht rechtskräftigen Urteils des Verwaltungsgerichtes Koblenz (AZ I K 1818/06.KO). Ein Sprecher des Kfz-Gewerbes begrüßte die Entscheidung als "wegweisend". Die Koblenzer Richter urteilten nach Darstellung des Kfz-Verbandes u.a. dahingehend, dass eine Rundfunkgebühr bestenfalls für die Dauer der Nutzung entstehe. In dem Fall ging es um einen Gebührenbescheid in Höhe von 1.585 Euro für die Zeit von 1992 bis 2006, die der Händler bezahlen sollte. (pg)
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