-- Anzeige --

Wildwechsel

21.10.2008 12:02 Uhr
Wildwechsel

-- Anzeige --

Praxisfall Bank

Keinerlei Zahlungsverzug und regelmäßige Tilgungsraten schützen Kreditnehmer offenbar nicht vor einer Darlehensübertragung an einen anderen Kreditgeber. Der aktuelle Praxisfall eines Werkstattunternehmers.

Berthold W., Eigentümer einer Kfz-Werkstatt aus Nordrhein-Westfalen, ist derzeit nicht gut auf seinen Kreditgeber zu sprechen. Von dem auf Baukredite spezialisierten Immobilienfinanzierer erhielt W. vor wenigen Tagen ein umfangreiches Schreiben mit der Überschrift "Einwilligung zur Übertragung Ihres Immobiliendarlehens". Vor dem Hintergrund dessen, was W. bisher über derartige Kreditübertragungen gelesen und gehört hat, schwant dem Unternehmer nichts Gutes. Auch nach sorgfältiger Durchsicht des sehr umfangreichen Schreibens besserte sich seine Stimmung keineswegs. Denn er wird darin mehr oder weniger deutlich aufgefordert, seine Zustimmung zur Übertragung seines Immobiliendarlehens, das er zur Finanzierung seiner Privatimmobilie vor rund drei Jahren bei dieser Bank abgeschlossen hatte, zu erteilen.

Vollendete Tatsachen

W. kann sich noch sehr gut an den damaligen Abschluss erinnern, dem eine aus seiner Sicht ungewöhnlich hartnäckige Werbung seitens des Kreditinstituts vorausging. Er hätte damals nicht im Geringsten daran gedacht, dass die Bank sein Darlehen bereits nach drei Jahren wieder loswerden will. Diese drastische Formulierung erscheint W. durchaus angemessen, da sich der Kreditgeber laut dem Schreiben vom "gesamten privaten Immobiliengeschäft trennen wird, da es ab sofort nicht mehr zum Kerngeschäft gehört". Weitere Erklärungen, die diesen Sinneswandel erklären würden, sind dem Brief der Bank nicht zu entnehmen. Deutlich wird aber, dass die Kreditübertragung offenbar bereits erfolgt ist ("Das gesamte Kreditportfolio ist mittlerweile übertragen worden"). Ebenfalls interessant ist der Empfänger der Übertragung, bei dem es sich um ein überregional tätiges Kreditinstitut handelt. Wenigstens das beruhigt W. etwas, denn bei dem neuen Kreditgeber handelt es sich demnach nicht um einen Finanzinvestor, der im Verdacht steht, nur an einer späteren Kündigung seines Darlehens und an einer Verwertung der Immobilie interessiert zu sein.

Aus dem Schreiben wird auch deutlich, dass seine Zustimmung zur Übertragung auch die personen- und objektbezogenen Daten von W., also unter anderem Details zu seiner wirtschaftlichen Situation, umfassen würde. Allerdings sichert der neue Gläubiger zu, dass "sowohl das Bankgeheimnis als auch die Bestimmungen des Datenschutzes selbstverständlich gewahrt bleiben". Da die "vollständige Vertragsbeziehung" übertragen wird, bleiben W. "alle bisherigen Rechte erhalten". W. merkt gleichwohl, dass sich sein bisheriger Kreditgeber aber offenbar nicht völlig sicher ist, von ihm die Zustimmung zur Übertragung auch tatsächlich zu erhalten. Er zieht diesen Schluss daraus, dass eine Zustimmung vor allem damit begründet wird, dass W. "nur in diesem Fall auch von der übernehmenden Bank der gleiche Service wie bisher garantiert werden kann". Darüber hinaus wird in zwei, drei weiteren Sätzen die auch "zukünftig angebotene Dienstleistungsqualität" nochmals herausgestellt. Worin diese Dienstleistungsqualität bei einem normalerweise wenig beratungsintensiven Immobiliendarlehen konkret bestehen soll, wird im Schreiben dagegen nicht mitgeteilt.

Die Zusicherung, dass die Prüfung seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse durch den neuen Gläubiger nur in dem Fall erfolgt, wenn eine "Änderung des Vertragsverhältnisses, z.B. bei einer Darlehenserhöhung" vorgenommen wird, ist für W. mehr als fraglich. Er geht aber zumindest dann von einer erneuten Bonitätsprüfung mit der damit verbundenen Offenlegung seiner wirtschaftlichen Daten aus, wenn die nächste Zinsanpassung ansteht.

Unterstützung vom Anwalt

W. wird sich nun kurzfristig mit einem Fachanwalt beraten. Wenn er die Übertragung schon nicht mehr verhindern kann, will er zumindest versuchen, seine persönlichen Daten aus diesem Vertragsübergang herauszuhalten. Hinzu kommt, dass er sich von seiner Bank getäuscht fühlt, da es für ihn kaum nachzuvollziehen ist, dass sich ein Kreditinstitut von einem vollständigen Geschäftszweig trennen wird.Bei zukünftigen Baukrediten, das ist seine persönliche Lehre aus diesem Sachverhalt, wird er in einer Vertragsklausel darauf bestehen, dass seine Darlehen definitiv nicht veräußert werden dürfen.

Michael Vetter

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.