Das Deutsche Kfz-Gewerbe hat erneut die Forderung nach einer für Autofahrer und Kfz-Betriebe wirtschaftlich akzeptablen Unfallschadenregulierung bekräftigt. Die von Versicherern angewandte Praxis, das Recht geschädigter Autofahrer auf freie Werkstattwahl bzw. Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen einzuschränken, sei nicht zu akzeptieren, sagte Dr. Axel Koblitz, Hauptgeschäftsführer im Deutschen Kfz-Gewerbe (ZDK). Vielfach stelle sich heraus, dass Autofahrer bei einem Unfall nicht entsprechend entschädigt wurden, da sie auf die Hilfe eines Kfz-Sachverständigen verzichten würden. Dieser Experte könne jedoch auch solche Schäden feststellen, die aufgrund der immer komplexeren Fahrzeugtechnik von Laien kaum erkennbar und finanziell einschätzbar seien. Bei der Begutachtung von Unfallschäden orientierten sie sich ausschließlich am Fahrzeugzustand und kalkulierten dementsprechend potenzielle Reparaturkosten. Die Schadenregulierung, so Koblitz, dürfe nicht zum Nachteil des geschädigten Autofahrers durchgeführt werden. Dessen Rechte umfassten sowohl die freie Werkstattwahl als auch die Hilfe durch einen unabhängigen Sachverständigen. (ng)
ZDK fordert erneut Recht auf freie Werkstattwahl
Verband: Unfallschadenregulierung der Versicherer ist nicht akzeptabel