Kfz-Betriebe sind von der seit 1. Juni 2007 europaweit geltenden Chemikalienverordnung (Vorregiestierung) nicht betroffen. Darauf hat jetzt das Deutsche Kfz-Gewerbe hingewiesen, nachdem Mitgliedsbetriebe vermehrt Werbung und Infopost von Unternehmen erhalten hatten, die kostenpflichtige Leitfäden, Checklisten und Handbücher zu dieser so genannten "Reach-Verordnung" anbieten. Seit 1. Juni 2008 müssen Firmen, die chemische Stoffe oder chemische Zubereitungen von mehr als einer Tonne herstellen oder importieren, diese melden. Sollten später aufgrund der Verordnung auch Anforderungen auf das Kfz-Gewerbe zukommen, werde der Verband entsprechend informieren, hieß es weiter. Beachten müssten jedoch alle Betriebe nach wie vor die Bestimmungen aus dem Sicherheitsdatenblatt. In diesem Sicherheitsdatenblatt sei der Verwendungszweck oder -bereich eines Produktes beschrieben. Weiche ein Kfz-Betrieb davon ab, so sei er von der Reach-Verordnung betroffen und damit meldepflichtig. Nicht zu verwechseln sei die Chemikalienverordnung indes mit der Chemikalien-Klimaschutzverordnung, die am 1. August 2008 in Kraft trete. Hier ergäben sich für die Kfz-Meisterbetriebe sehr wohl neue wichtige Anforderungen und zwar für die Reparatur und Wartung von Klimaanlagen in Fahrzeugen. Die Regelungen zur Rückgewinnung des Kältemittels werden laut ZDK derzeit gemeinsam mit den Verbänden der Fahrzeughersteller in die Sachkundeschulung eingearbeitet. Sie werden Schulungsstätten "frühestens ab 2009" zur Verfügung stehen, hieß es. Eine Übergangsfrist sieht aber vor, dass Mitarbeiter, die vor 2009 eine Schulung nach dem zurzeit gültigen Konzept besucht haben, erst 2011 nach dem neuen Konzept geschult werden müssen. (ng)
ZDK: Chemikalienverordnung kein Thema für die Branche
Für kostenpflichtige Leitfäden, Checklisten und Handbücher besteht laut Verband kein Bedarf. Anders sieht die Lage bei der Chemikalien-Klimaschutzverordnung aus, die ab 1. August in Kraft tritt. Sie ist für den Klimaservice relevant.