Das Landgericht Braunschweig hat einem Klageantrag des Gesamtverbands Autoteile Handel (GVA), Ratingen, stattgegeben und den Automobilhersteller VW zur Beendigung seiner wettbewerbswirdrigen Werbung verurteilt. Auslöser war eine Internetwerbung von VW für Bremsbeläge. Darin wurde dem Leser suggeriert, wer nicht mit VW-Markenzeichen gekennzeichnete Bremsbeläge einsetze, gehe ein Sicherheitsrisiko ein. Konkret hieß es da: „Wenn Sie wert auf Sicherheit legen und Risiken lieber aus dem Weg gehen, achten Sie auf unser Warenzeichen und lassen Sie es sich zeigen.“ Gegen diese Formulierung richtete sich der GVA-Klageantrag in der Hauptsache.
Auch das Gericht sah hierin eine wettbewerbswidrige Aussage und stellte fest, dass gerade in einer Werbung zu sicherheitsrelevanten Fragen erhöhte Anforderungen hinsichtlich der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit zu stellen seien.
Weitere Argumente aus der Urteilsbegründung der Braunschweiger Richter: VW habe die beworbenenen Bremsbeläge nicht einmal selbst hergestellt. Zudem erwecke die Werbung zu Unrecht den Eindruck, dass es sich bei Bremsbelägen aus dem freien Vertrieb in der Masse um Erzeugnisse minderer Qualität mit Sicherheitsrisiken handele. Auch habe der Automobilhersteller keinerlei Beweise dafür geliefert, wonach VW-Teile anhand nachprüfbarer physiklaischer Parameter oder gesetzlicher Anforderungen Bremsbelägen des freien Markts tatsächlich qualitativ überlegen seien.
Bei Zuwiderhandlungen oder im Wiederholungsfall gegen das rechtskräftige Urteil (AZ 9 O 3592/01(774)) droht VW in jedem einzelnen Fall ein Ordnungsgeld von bis zu 255.000 Euro. Das Unternehmen hat außerdem die Kosten des Verfahrens zu tragen.